Abmahnungen sind für den Vorgesetzten das schärfste Mittel im Arbeitsleben, um die Unzufriedenheit mit einem Mitarbeiter zum Ausdruck zu bringen und ihn gleichzeitig weiter zu beschäftigen. Sie gelten mit Ausnahme schwerer Fälle üblicherweise als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung sowie für eine Vertragsauflösung aufgrund mangelnder Leistungen.

 

Für Abmahnungen existieren rechtlich keine Formvorschriften, aus Nachweiszwecken erfolgen sie jedoch immer schriftlich. Ihr Ziel als Steuerungsinstrument für das künftige Verhalten des Arbeitnehmers erzielen sie am ehesten, wenn der Arbeitgeber das entsprechende Schriftstück im Rahmen eines Gesprächs übergibt.

Was unternimmt der Arbeitnehmer nach einer berechtigten Abmahnung?

Die einzig sinnvolle Reaktion auf eine berechtigte Abmahnung besteht darin, das gerügte Verhalten künftig abzustellen. Das ist bei einem ansonsten guten Verhältnis mit dem Arbeitgeber auch dessen Ziel. Sollte eine Verbesserung der Arbeitsleistungen bei einer leistungsbedingten Abmahnung aufgrund von Beeinträchtigungen wegen des Alters oder einer Krankheit nicht möglich sein, so sollte der Arbeitnehmer spätestens jetzt diese zum Anlass nehmen, um mit seinem Vorgesetzten über eine eventuelle Veränderung des Aufgabenbereichs zu sprechen. Wenn der Beschäftigte die erteilte Abmahnung zwar als sachlich begründet, aber als übertrieben scharfe Maßnahme ansieht, kann er eine entsprechende Gegenvorstellung – so lautet der Fachausdruck für die Gegendarstellung im Arbeitsrecht – verfassen. Diese muss der Arbeitgeber, genau wie die Abmahnung, der Personalakte hinzufügen. Hierzu und zu vielen weiteren Themen des Arbeitsrechts finden Sie auch online Informationen und Ansprechpartner, beispielsweise hier.

Was macht der Arbeitnehmer bei einer unberechtigten oder einer fehlerhaften Abmahnung?

Bei einer fehlerhaften Abmahnung unternimmt der Arbeitnehmer am besten nichts, da sich diese im späteren Kündigungsschutzverfahren als unwirksam erweisen wird. Arbeitgeber bezeichnen das gerügte Vergehen oftmals nicht eindeutig oder unterlassen den Hinweis, gegen welchen Absatz im Arbeitsvertrag der Beschäftigte verstoßen haben soll. Mit solchen Fehlern verliert die Abmahnung ihre Wirksamkeit. Gegen ungerechtfertigte Abmahnungen ist neben dem Einreichen der Gegenvorstellung die Aufforderung zu ihrer Entfernung an den Arbeitgeber angezeigt. Sofern dieser nicht reagiert oder die Forderung ablehnt, ist die Klage vor dem Arbeitsgericht möglich. Vor der Klageeinreichung sollte ein Fachanwalt den Arbeitsvertrag und die erhaltene Abmahnung prüfen.

Wie lange bleibt die Abmahnung bestehen?

Die Abmahnung rechtfertigt im wiederholten Fall zur Kündigung, wenn der Arbeitnehmer erneut ein dem gerügten vergleichbares Fehlverhalten zeigt. Das gilt allerdings nicht beliebig lange, sondern für einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren. Mitunter kann die Abmahnung sogar einen Vorteil für den Arbeitnehmer bewirken: Wenn der Vertragsverstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Kündigung angemessen wäre, hat der Arbeitgeber mit dem Erteilen einer Abmahnung auf sein Kündigungsrecht für den entsprechenden Vorfall verzichtet.

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