Die Schweiz erscheint dem deutschen Arbeiter wie das sprichwörtliche Paradies. Ein intaktes Sozialversicherungswesen, Legenden von Reichtümern in geheimen Banken, die Alpen und jede Menge Käsefondue.
Tatsächlich ist das Arbeiten in der Schweiz der hiesigen Arbeitssituation in vielen Fällen vorzuziehen - vorausgesetzt, man findet auch eine Arbeit. Jobs in Bern sind dabei gar nicht so schwer zu bekommen, wenn man die richtige Ausbildung hat.
Ich habe vor ein paar Monaten jemanden kennengelernt, der gerade seinen Umzug von einem Schweizer Chemiekonzern finanziert bekommt. Der hat aber auch ausreichende Qualifikationen und ein entsprechend gutes Medizinstudium vorlegen können und macht jetzt auf Projektleiter.
Für alle, die nicht soviel Glück/Fleiß/Strebsamkeit vorlegen können, empfiehlt sich zumindest, ein wenig über die Aufnahmemodalitäten ins Land unserer neutralen Nachbarn Bescheid zu wissen. Für Leute aus den 15 alten EU-Staaten (da ist auch Deutschland dabei, wie ihr ja wisst
) gelten folgende Aufnahmebedingungen.
Habt ihr bereits einen Job in der Schweiz, dann bekommt ihr in jedem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung über die Dauer der Arbeit. Die heißt entweder Kurzaufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung, je nach Länge der Arbeit und muss beim zuständigen Kanton beantragt werden. Habt ihr 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz gewohnt und gearbeitet, dann bekommt ihr eine Niederlassungsbewilligung.
Seit ihr Arbeitssuchende, dann dürft ihr Euch maximal 3 Monate in der Schweiz aufhalten, um zu versuchen, an einen Job zu kommen. Danach heißts dann wieder ab nach Hause.
Wenn ihr in der Nähe der Schweiz wohnt, und im Land arbeiten wollt, dann ist das grundsätzlich möglich. Dauert die Pendler-Beschäftigung nicht länger als 3 Monate, dann müsst ihr nicht mal was beantragen, sondern Eure Tätigkeit einfach nur melden. Bei längeren Tätigkeiten müsst ihr wieder eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.