Arbeitgebervertreter beklagen sich häufig über das angeblich zu strikte deutsche Kündigungsrecht. Dabei stehen Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, sich von Angestellten zu trennen. Dabei gibt es aber zahlreiche Unregelmäßigkeiten, die eine rechtskräftige Kündigung in Frage stellen können. Arbeitnehmer sollten sich deshalb mit möglichen Kündigungsgründen auseinandersetzen, um eine Entlassung zu vermeiden, beziehungsweise um sich angemessen wehren zu können.

Betriebsbedingte Kündigungen: Leichter als gedacht

Die meisten Entlassungen erfolgen betriebsbedingt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung setzt dies nicht voraus, dass es einem Unternehmen finanziell schlecht geht. Firmen müssen nur bestimmte Abteilungen und Standorte schließen, sodass sie die dortigen Arbeitnehmer nicht mehr benötigen. Wenn sie nur einem Teil der Belegschaft kündigen, müssen sie zudem eine Sozialauswahl treffen. Dabei zählen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und eine etwaige Behinderung. Gerichte prüfen ausschließlich, ob eine Firma gesetzliche Rahmenbedingungen wie die korrekte Sozialauswahl einhält. Die unternehmerische Entscheidung hinterfragen sie nicht. So können Firmen ein gesamtes Werk schließen und sämtlichen Mitarbeitern kündigen, auch wenn dieser Standort Gewinne abwirft. Arbeitnehmer können sich dagegen kaum wehren. Chancen bestehen nur bei einem aktiven Betriebsrat und einer hohen Gewerkschaftsorganisation: Eventuell lassen sich in Verhandlungen betriebsbedingte Kündigungen meiden oder die Entlassenen erhalten zumindest eine Abfindung.

Kündigung bei Fehlverhalten und mangelnder Leistung

Auch diverse Verfehlungen von Mitarbeitern können zu einer Entlassung führen. Können Unternehmen diese beweisen, bleibt den Betroffenen kaum eine juristische Chance. Zu typischen Kündigungsgründen gehören Diebstähle, das Vortäuschen von Erkrankungen oder Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten. Mangelnde Leistung kann ebenfalls eine Entlassung begründen. In diesen Fällen können sich Arbeitnehmer aber häufig erfolgreich wehren. Schwieriger gestaltet sich die Auseinandersetzung, wenn Arbeitgeber und einzelne Angestellte Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben und die darin enthaltenen Ziele verfehlt wurden. Arbeitnehmer sollten sich solche Vereinbarungen deshalb kritisch durchlesen und auf die Korrektur unrealistischer Ziele drängen.

Arbeitnehmer sollten über Rechtsschutz verfügen

Unternehmer können ihre Angestellten auf vielfache Weise entlassen, hier erhalten Sie weitere Informationen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb erstens nichts zu Schulden kommen lassen, um keinen eventuell willkommenen Vorwand zu liefern. Bei einer konkreten Kündigung sollten sie zweitens juristische Hilfe in Anspruch nehmen, vielleicht lässt sich damit die Entlassung abwehren oder eine Abfindung erwirken. Bestenfalls besitzen Angestellte deshalb Rechtsschutz, entweder über eine Gewerkschaft oder eine private Police. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt im Zweifelsfall viel Wert.

Bild: Dan Race – Fotolia

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