Betrachtet man das Arbeitsleben auf Baustellen, im Straßenbau, in der chemischen Industrie, in Stahlwerken und verschiedenen anderen Berufsgruppen, so fällt auf, dass in jeder Branche unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sind. Insbesondere Berufsanfänger empfinden den Zwang Sicherheitskleidung und persönliche Schutzausrüstung zu tragen als lästige Bürde. Doch hat sich der Gesetzgeber natürlich etwas dabei gedacht, als er den Arbeitsschutz einführte. Denn Gesundheitsschutz sollte jedem Arbeitnehmer am Herzen liegen, um unversehrt durch den Arbeitsalltag zu kommen.

Schutzausrüstungen für bestimmte Berufsgruppen

Engelbert Strauss aus der Schweiz hat sich als ein Hersteller für persönliche Schutzausrüstungen dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmer im Berufsleben von Kopf bis Fuß abgesichert werden sollen. Gelegentlich seien selbst die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend, um alle Risiken abzudecken. So sollten Helm, Schutzbrille, Atemschutz, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe und Co. eigentlich Standard an jedem Arbeitsplatz sein, um die Mitarbeiter vor körperlichen Schäden zu bewahren. Meist werden in Unternehmen allerdings für die unterschiedlichen Tätigkeiten auch nur die geforderten persönlichen Schutzausrüstungen bereitgestellt, so dass so mancher Arbeitnehmer sich Gedanken darüber machen sollte, sich zusätzliche Schutzkleidung selbst anzuschaffen.

Persönliche Schutzausrüstung – was ist wirklich nötig?

Zwar bleibt immer abzuwägen, in welcher Berufssparte man sich bewegt, doch sollte man bei risikoreichen Tätigkeiten lieber zu viel als zu wenig Wert auf den Gesundheitsschutz legen. Selbst die Sekretärin, die nur mal eben über eine Baustelle läuft, um ihrem Chef eine Nachricht zukommen zu lassen, sollte einen Helm und Sicherheitsschuhe im Schreibtisch haben, den sie zu diesem Zwecke tragen kann. Denn manchmal sind es gerade diese Momente, die zur echten Gefahr für Leib und Leben werden können. Natürlich muss jemand, der ausschließlich am Schreibtisch arbeitet, eher selten eine Schutzausrüstung tragen. Aber jeder, der sich in einen Gefahrenbereich, wenn auch nur kurzzeitig begibt, sollte darauf achten, dass in diesem Augenblick die Arbeitsschutzbestimmungen auch für ihn gelten. Genau deshalb sieht der Gesetzgeber Aufklärungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter vor.

Arbeitsschutz geht jeden an

Die Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und zur Unfallverhütung sind also nicht nur Sache des Arbeitgebers. Jedem Arbeitnehmer sollte selbst an der eigenen Gesundheit gelegen sein und auch selbst auf die auf die körperliche Sicherheit achten.

Bildquelle: tinadefortunata – Fotolia

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