Die Berufsgenossenschaft, die nicht nur bei sehr unterschiedlichen Unternehmen zu einer Pflichtversicherung gehört, lässt erkennen, dass die Beiträge der Berufsgenossenschaft in der sogenannten Unfallversicherung vom Eigentümer oder Leiter einer Zweigstelle zu 100 % selbst getragen werden muss. Dennoch wird ebenfalls ersichtlich, dass durch die verschiedenen Beiträge an die Berufsgenossenschaft sehr unterschiedliche Bedingungen für die Arbeitnehmer gegeben werden.

Sozialversicherung

Da die Unfallversicherung zu der gesetzlichen Sozialversicherung gehört, wird deutlich, dass die Berufsgenossenschaft im Jahr 1891 unter Reichskanzler Bismarck gegründet worden ist. So zählt neben der gesetzlichen Krankenkasse und Rentenversicherung, allerdings auch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft zu der eigentlichen gesetzlichen Sozialversicherung.

Unfallversicherungsschutz

Betrachtet man sich hierbei die Pflichten des Arbeitnehmers genauer an, sollte beachtet werden, dass die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft den direkten Fahrtweg betreffen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den direkten Weg zu der Arbeitsstelle nehmen muss, um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beibehalten zu können. Durch die verschiedenen Bedingungen der Berufsgenossenschaft wird ebenfalls ersichtlich, dass neben den verschiedenen Bestimmungen ebenfalls der Arbeitgeber verschiedenen Bedingungen erfüllen muss, um den Versicherungsschutz für das Geschäft nicht zu verlieren. Da die Berufsgenossenschaft nicht nur den Arbeitgeber, sondern ebenfalls die Mitarbeiter schützt, wird deutlich, dass die Berufsgenossenschaft ebenfalls auch eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden kann, die den Kunden bzw. Interessenten im Geschäft absichert.

Aufgaben

Sieht man sich hierbei die Aufgaben der Berufsgenossenschaft genauer, sollte dennoch beachtet werden, dass diese nicht nur die Unfallversicherung beinhaltet, sondern ebenfalls verschiedene Prüfungen in den Geschäftsräumen durchführen kann bzw. muss. Auf der anderen Seite wird ersichtlich, dass die Berufsgenossenschaft ebenfalls eine sogenannte BG Unfallklinik unterhält. Da die Beiträger zu dieser Unfallversicherung nach Gefahrenstufen eingeteilt wird, sollte dennoch beachtet werden, dass durch die Tabelle ebenfalls die Berufe sowie Arbeiten der Angestellten eingeteilt werden müssen.

Unterschiede

Die Unterschiede der Unfallversicherung zu den anderen Sozialversicherungen lassen erkennen, dass der Versicherungspflicht eines Mitarbeiters sofort angegeben werden muss. Betrachtet man sich die Kranken- Rentenversicherung wird ersichtlich, dass die Anmeldung zu diesen Versicherungen innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden muss. Ebenso ist bei der Abmeldung ersichtlich, dass der Arbeitgeber beide Versicherungen innerhalb von sechs Wochen die Abmeldung durchführen muss. Durch genauerem betrachten der Berufsgenossenschaft wird ebenfalls ersichtlich, dass diese nicht wie bei der Deutschen Rentenversicherung nur eine Berufsgenossenschaft betrifft, sondern ebenfalls in sehr unterschiedliche Arten unterteilt werden kann. Da jeder Unternehmer, der Mitarbeiter hat und ein Ladenlokal unterhält bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein muss, ist zu erkennen, dass die verschiedenen Arten der Berufsgenossenschaft in die passenden Tarifgruppen eingeteilt sind.

Vor- und Nachteile

Da die Berufsgenossenschaft verschiedene Vorteile bei der Sozialversicherung aufweisen kann, sollte dennoch beachtet werden, dass die Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung von dem Arbeitgeber selbst getragen werden müssen. Somit zählt diese gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft zu der Sozialversicherung, die besondere Bedingungen aufweist. Durch die verschiedenen Bedingungen der Berufsgenossenschaft sollte dennoch beachtet werden, dass durch ein fahrlässiges Verhalten ebenfalls den Versicherungsschutz aufheben kann. In den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass sich im Gebiet der Berufsgenossenschaften einiges ändern wird. Doch werden diese Änderungen nicht nur das Gebiet der Berufsgenossenschaft betreffen, sondern der gesamte Versicherungsschutz soll kompetenter und transparenter werden. Wann genau dies der Fall sein wird, ist allerdings noch nicht abzusehen.

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