Generell bietet ein Fernstudium mehr Freiheit und Unabhängigkeit in der Gestaltung des Alltags. Disziplin und Selbstmotivation braucht man aber auch beim Fernstudium von Pädagogik.
Pädagogik ist ein Teilbereich der Erziehungswissenschaft. Wenn man bereits Erfahrungen in der sozialen Arbeit hat, lohnt sich das Fernstudium neben dem Beruf besonders. Der Umgang mit Menschen ist bei Pädagogik elementar, weshalb viele Hochschulen Vorkenntnisse voraussetzen. Mithilfe eines Fernstudiums kann man sich weiterbilden und auch spezialisieren. weiterlesen »
Existenzgründung ist kein leichtes Unterfangen. Viele Hürde müssen genommen werden, um den Traum vom eigenen Unternehmen zu realisieren.
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iele, die eine eigene Firma gründen möchten, scheitern an Finanzierungsengpässen und der Bürokratie – und oft auch einfach am Fehlen betriebswirtschaftlichen Grundwissens.
Laut Bundeswirtschaftsministeriums sind die meisten Existenzgründer Hochschulabsolventen. Hochschulen sind jedoch erst seit Ende der 1990er Jahre aktiv geworden, ihre Lehrkompetenz im Bereich Ausbildung und Vorbereitung potenzieller Existenzgründer auszubauen. Zur Zeit gibt es nach einer Berechnung des Förderkreises für Gründungs-Forschung e.V. in ganz Deutschland 71 Professuren für Unternehmertum. Davon befinden sich 32 Lehrstühle an Universitäten und 39 an Fachhochschulen. Im FGF-Report von 2008 sprechen die Autoren von einem deutlichen Bedeutungsgewinn gründerfreundlicher Hochschulen. Die absolute Anzahl von entsprechenden Lehrstühlen ist zwischen 2004 und 2008 um 38 Prozent gestiegen.
Die selbstständige Unternehmensgründung nach dem Studienabschluss ist ein wichtiger Garant für das wirtschaftliche Wachstum einer Region und die Etablierung vielfältiger Unternehmensprofile. Wird man an seiner Hochschule gut auf die Führung eines Unternehmens vorbereitet, so wählt man die Hochschul-Region auch eher als Firmenstandort aus.
Besonders gründerfreundlich sind Städte wie München mit sechs Lehrstühlen und Berlin mit fünf Lehrstühlen. Studiert man an der Fachhochschule München, stehen einem vier Professuren zur Verfügung, die sich mit Existenzgründung beschäftigen. Gegenwärtig werden an 63 Hochschulen Entrepreneurship-Professuren unterhalten. Viele Universitäten und Fachhochschulen haben Netzwerke eingerichtet, die Gründerinnen und Gründer bei ihrem Vorhaben unterstützen sollen. weiterlesen »
Das Wintersemester beginnt nun bald, die Zulassungsbescheide sind bereits verschickt. Aber auch die Ablehnungen, mit denen der ein oder andere Traum zerplatzt sein dürfte. Das muss aber nicht sein.
Studienplatzklagen sind für viele Studienbewerber die einzige Chance trotz hohem N.C. und Ablehnungsbescheid doch noch im Traumstudiengang oder an der Traum-Uni anzufangen. Doch ist das nicht nur was für reiche Kids aus wohlhabendem Elternhaus?
Klar, ein Anwalt kostet viel Geld. Vom kleinsten Beratungsgespräch bis bis zur Verhandlung muss der Antragsteller alles bezahlen, natürlich auch bei einer gescheiterten Klage die Prozesskosten.
Doch was viele nicht wissen ist, dass man sich bis zum Prozess auch selbst vertreten kann.
Die Studienplatzklage ist ein durchaus legitimer Weg an einen Studienplatz zu kommen, schließlich gibt es in Deutschland das „Recht auf Bildung“.
Das Verfahren läuft in etwa so ab: Man geht davon aus, dass die Universität ihre Kapazitäten an Plätzen nicht komplett ausgeschöpft hat und stellt deswegen so schnell wie möglich nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einen formlosen Antrag zur Zulassung zum Studium außerhalb der angegebenen Kapazitäten bei der Uni. Gleichzeitig stellt man den Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Verwaltungsgericht, in dem man erwähnt, dass man einen Antrag außerhalb der Kapazitäten gestellt hat und davon ausgeht, dass die Uni die Kapazitäten nicht ausgeschöpft hat. Für den Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. weiterlesen »
Unternehmensprofile. Jede Firma braucht eins. Unternehmensprofile geben Auskunft über Ziele und Vorstellungen des jeweiligen Unternehmens. Für Ihren Weg in die Selbstständigkeit sollten Sie Ihr Unternehmensprofil klar definieren.
Unternehmensprofile sagen viel über ein Unternehmen aus. In ihnen werden, neben der Firmenphilosophie, der Standort sowie die Produkte erläutert. Das Image der Firma spiegelt sich im Unternehmensprofil wieder. Sie müssen sich also klar und unmissverständlich ausdrücken bei Ihrer Firmenneugründung. Des Weiteren gehört in ein Unternehmensprofi Ihr Serviceangebot, also die Dienstleistungen die Sie anbieten, sowie stets aktuelle Produktinformationen.
Irgendwann ist er da, der große Tag, an dem sie aus ihrem Briefkasten einen großen Umschlag holen, mit der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder die lang erwartete Email im Briefkasten aufblinkt.
Glückwunsch, das ist doch schon halb gewonnen. Die erste und wichtigste Hürde ist genommen, ihr potentieller Arbeitgeber ist von ihrer Bewerbung positiv beeindruckt und möchte sie näher kennen lernen. Nun geht es darum, im Vorstellungsgespräch unter Beweis zu stellen, dass sie genau der Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. 
Aber auch ihr Aussehen, ihr Auftreten und ihre Äußerungen sind wichtige Aspekte, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Oft wird nicht sehr darauf geachtet, welche Qualifikationen sie mitbringen, sondern ob sie in das gesuchte Profil passen.
Gut beraten ist man, wenn man weiß das einen nicht nur angenehmes erwarten wird. Es können durchaus provokante Fragen gestellt werden.
Die richtigen Antworten auf diese Fragen gibt es nicht. Ihr neuer Arbeitgeber will in diesem sog. Stress-Test nur herausfinden, wie sie auf Druck reagieren und wie erschütterungsfest ihr Selbstvertrauen ist.
Behalten sie den Kopf für Wesentliches frei, aber verfallen sie nicht in Passivität. Es würde vielleicht eine Redepause entstehen und unter Umständen reden sie dann zuviel und geben Sachen preis, die in einem Vorstellungsgespräch garnichts zu suchen haben.
Warten Sie einfach ab, denn kleine Gesprächspausen sind kein Problem.
Bereiten sie sich gut vor und bleiben sie einfach sie selbst. Alles andere würde auf Dauer keine Basis für eine gute Zusammenarbeit ergeben.
Übrigens, gab es im FOCUS einen interessanten Artikel darüber, wie Personaler Bewerbungen bewerten und danach entscheiden, wen sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen und wen nicht.
Der Beruf des Versicherungskaufmanns ist ein grundsolider und krisensicherer Job. Versicherungen werden in unserer Gesellschaft immer wichtiger, folglich ist es keine schlechte Wahl, sich für eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann zu entschließen.
Die Ausbildung zum Versicherungskaufmann ist sehr umfassend und die Grundvoraussetzung ist der Schulabschluss der Mittleren Reife, besser noch, das Abitur. Denn gute Mathematik-Kenntnisse sind für diesen Beruf unabdingbar.
Weiter muss man gerne mit Menschen zusammen sein und auf den Mund gefallen sein sollte man auch nicht. Sprachliche Gewandheit, ein unbedingtes Muss in dieser Ausbildung. Denn sie wollen den Menschen ja auf seriöse Art und Weise Versicherungen verkaufen und das möglichst langfristig.
Die wichtigsten Aufgaben des Versicherungskaufmanns sind die Beratung von Kunden und der erfolgreiche Abschluss eines Versicherungsverhältnisses. Daher sind die notwendigen Sprachkenntnisse in Finanz- und Versicherungsfragen unabdingbar. In erster Linie zählen aber Kontakt- und Überzeugungsfähigkeit.
Die Ausbildungsinhalte sind sehr vielseitig:
Rechtsform und Struktur:
Personalwirtschaft und Berufsbildung, Arbeitsorganisation mit Informations-und Kommunikationssystemen Arbeitsorganisation, Funktion und Wirkung von Informations-und Kommunikationssystemen,
Datenschutz und Datensicherheit:
Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in der Gesamtwirtschaft, Versicherungsmärkte, Kundeninteressen, Vertrieb und Marketing, Kunden orientierte Kommunikation, Produktgestaltung
Rechnungswesen:
Buchführung, Kostenrechnung, Steuerung, Revision
Leistungsbearbeitung in den Spartenbereichen:
Lebens-und Unfallversicherung mit den Zweigen Lebensversicherung und private Unfallversicherung, Finanzprodukte,
Krankenversicherung:
private Krankenversicherung oder Schadenversicherung mit den Zweigen Haftpflicht-und Rechtsschutzversicherung, Kraftfahrtversicherung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung für Gewerbe und freie Berufe,
Kraftfahrtversicherung für Gewerbe und freie Berufe
Die wichtigsten Aufgaben eines Versicherungskaufmann sind und bleiben aber die Kundenakquise und der direkte Verkauf von Versicherungen.Vor allem im Außendienst tätige Versicherungskaufleute müssen gut kommunizieren und eben auch verkaufen können. Natürlich darf das Fachwissen in Finanz- und Versicherungsfragen nicht fehlen, der Schwerpunkt bleibt aber die Überzeugungsfähigkeit.
Hat man seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, ermöglicht sie den Zugang zu den verschiedensten versicherungswirtschaftlichen und kaufmännischen Berufen.
Die Verdienstmöglichkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegen zwischen
759.00 Euro und 3.300 Euro. Sollte diese Ausbildung euer Interesse geweckt haben, könnt ihr euch hier oder auch hier bewerben. Viel Glück
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Wenn man eine große Karriere anstrebt sind einige Dinge zu beachten, vor allem während der Bewerbungsphase können private Internetauftritte und feuchtfröhliche Betriebsfeiern zu richtigen Karrierefallen werden.
Internet als Karrierefalle
Es gibt zahlreiche Bücher darüber, was man beachten sollte, wenn man sich bewirbt, ein großes Thema ist die Karrierefalle Internet. “Social Networking”, das sich etwa durch xing oder studivz in den letzten Jahren manifestiert hat, ist zum einen eine gute Möglichkeit an den Traumjob zu kommen, auf der anderen Seite sind auch Arbeitgeber schon darauf aufmerksam geworden und überprüfen das Leben ihrer Bewerber über die Suchfunktionen. Aber auch Blogs und Webauftritte anderer Art können problemlos gegoogled werden.
Wer sich abfällig über seinen Arbeitgeber äußert oder nur Fotos von feuchtfröhlichen Parties mit eher fragwürdigen Motiven postet, kann seine Chancen mindern. Bei Internetauftritten, die leicht zu finden sind sollte man deshalb die Funktionen nutzen, die einem geboten werden, wie z.B. sie nicht für jeden zugänglich zu machen.
Gegen Auftritte im Internet ist nichts zu sagen, man kann sie sogar für seine Bewerbung nutzen um etwa die Bandbreite seiner Interessen zu verdeutlichen. Dennoch ist Vorsicht geboten mit Bild- und Textmaterial, das ein negatives Image hervorrufen könnte. Was man selbst im Internet finden kann, kann der Chef meistens auch.
Betriebsfeiern, die zur Falle werden
Ein gängiges Problem ist die Nachhaltigkeit von Betriebsfeiern, wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen, die oft in einer Weinlaune enden. Geselligkeit ist gut und schön, jedoch sollte man es auch nicht übertreiben. Schnell steht auch im Arbeitszeugnis, dass man ein geselliger Typ ist, was sich im Zeugnisfachjargon jedoch nicht besonders gut macht.
Gerade bei Betriebsfeiern sind viele Dinge zu beachten. Die richtige Kleidung, die richtige Anrede und Selbstkontrolle sind sehr wichtig, wenn man nicht in eine Falle laufen möchte. Sollte ein Kollege oder Chef einen Aussetzer haben, ist es nicht von Vorteil sich darüber auszulassen und mit den anderen Kollegen erst einmal richtig zu lästern; auch das kann für sie negativ ausgelegt werden.
Die Lästerfalle im Büro
Gerade Lästern fällt nicht nur dem Chef negativ auf, auch Arbeitskollegen merken, wenn über sie gelästert wird. Wer ständig nur über andere schwatzt, wird irgendwann nicht mehr ernst genommen und auch höchstens noch zum Lästern angesprochen. Kollegen und Chefs werden dann sehr vorsichtig was Bemerkungen ihnen gegenüber angeht. Diskretion gehört für die meisten Firmen auch zu den Softskills und offenbart sich darin, dass man manche Dinge nicht anspricht.
Fazit
Man soll deshalb nicht zur Spaßbremse werden, nur ein Blick auf das eigene Image schadet nicht. Fremdwahrnehmung ist immer anders als die Selbstwahrnehmung und bei Dingen, die negativ ausgelegt werden können und nur in einem bestimmten Zusammenhang witzig sind, sollte man sich zurückhalten was Fotos und lockeres Plaudern am Arbeitsplatz angeht. Karrierefallen lauern überall.
Vor Publikum zu reden, treibt vielen die Schweißperlen auf die Stirn. Mit diesen Tipps und Tricks werden Sie vielleicht kein Barack Obama, aber immerhin viel besser, als Sie denken.
“Man müsste beinahe die ganze Theorie der Musik und der Pantomime deutlich vor Augen haben, um alles, was zum Vortrag der Rede gehört, anzeigen und bestimmen zu können.” Dass schrieb der Schweizer Philosoph Johann Georg Sulzer im 18. Jahrhundert und in gewissem Sinne hat er damit noch immer recht.
Denn tatsächlich ist Rede nicht nur eine Kunst des Sprechens, sondern auch der Performance. Ein Gesamtkunstwerk also. Quasi Entertainment. Jeder, der einmal einen Vortrag durchlitten hat, bei dem der Referent eine einzige trockene Textwüste hinterlassen hat, der weiß künftig eine gepfefferte, medial gut untermalte Rede zu schätzen.
Natürlich wird man nicht immer eine Hundertschaft in den Bann ziehen müssen, auch ein normales Vorstellungsgespräch ist eine kleine Rede. In jedem Fall gibt es einige Grundlagen des guten Vortrags, die stets beachtet werden sollten.
Auftakt
Man sollte nicht denken, dass Sie mit vorgehaltenem Gewehr ans Pult getrieben worden. Ein wenig Nervosität ist nur natürlich, aber seien Sie vor allem freundlich. Lächeln Sie ins Publikum. Das wirkt oftmals wie ein Eisbrecher. Dass Sie angemessen gekleidet sind, versteht sich von selbst, aber tragen Sie nur etwas, worin Sie sich wohl fühlen. Wenn Sie unsicher auf High-Heels angestolpert kommen, nützt vermutlich die beste Präsentation nichts.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist das A und O. Kommen Sie keineswegs auf den letzten Drücker! Reservieren Sie sich ausreichend Zeit, um den Beamer aufzubauen, die Unterlagen zu sortieren und locker zu werden. Dazu können Sie ein paar ruhige Atemzüge machen und sich ausgiebig räkeln und strecken. weiterlesen »
Tabakrauch gehört zu den krebserzeugenden Stoffen mit einer hohen Gefahrenstufe. Selbst das passive Einatmen des Rauchs besitzt hohes gesundheitsschädigendes Potenzial. Daher gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, um Arbeitnehmer vor dieser Gefahr zu schützen.
Die gesetzliche Grundlage formuliert die unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers, seine nichtrauchenden Beschäftigten vor den gesundheitsschädigenden Einwirkungen von Tabakqualm zu schützen.
Dabei ist die konkrete Gestaltung dieser Verpflichtung vom Gesetzgeber recht offen gelassen worden. Arbeitgeber können somit selbst entscheiden, ob sie ein generelles Rauchverbot erlassen, Raucherräume einrichten oder anderer Maßnahmen ergreifen. Allerdings ist kein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Rauchern in seinem Betrieb einen eigenen Raucherraum zur Verfügung zu stellen. weiterlesen »
Man hört es fast wöchentlich in den Medien: Große Unternehmen leiden unter der schwächelnden Wirtschaft. Doch müssen Auftragslöcher nicht automatisch zu Entlassungen führen.
Auch in einer florierenden Marktwirtschaft kann es vorübergehend zu einem Arbeitsmangel kommen. Allerdings gibt die Möglichkeit, die Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigen abzufedern: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Dank reduzierter Personalkosten kann ein Unternehmen vorübergehende Auslastungsprobleme überbrücken und somit Entlassungen vermeiden.
Bei der Kurzarbeit wird die betriebliche Arbeitszeit über maximal sechs Monate reduziert und das Entgelt entsprechend angeglichen. Allerdings kann diese Zeit unter bestimmten Vorraussetzungen auf 24 Monate ausgedehnt werden. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung wird der Verdienstausfall von der Bundesagentur für Arbeit durch das sogenannte Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen.
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für die geleistete Arbeitszeit. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld für die ausgefallene Arbeitszeit. Die Höhe steht in Abhängigkeit vom Familienstand, entweder 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Dies gilt auch bei einer denkbaren vollständigen Einstellung der Arbeitszeit, die „Kurzarbeit Null“. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden dabei weitergezahlt, um den Leistungsanspruch nicht zu mindern. Bei einer reduzierten Arbeitszeit trägt der Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge anteilig.
Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung des Kurzarbeitergeldes bewilligt. Dazu zählt, dass der Arbeitsausfall wirtschaftlich verursacht ist oder auf unabwendbaren Ereignissen (zum Beispiel Naturkatastrophen) beruht. Er muss zeitlich begrenzt und unvermeidbar sein. Außerdem muss ein bestimmter Anteil der Arbeitnehmer von den Entgeltausfällen betroffen sein.
Kurzarbeit bedeutet zwar erhebliche finanzielle Einschnitte für die Beschäftigten, doch stellen sie eine weitaus annehmbarere Alternative als Entlassungen dar.