Köln – «Wir haben Sie leider nicht angetroffen. Ihr Paket liegt in der Filiale.» Es gibt eine Alternative zu solchen nervigen Mitteilungen: sich Pakete einfach an den Arbeitsplatz schicken zu lassen. Aber darf ich das überhaupt?

Erstmal nicht, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und ist für die Betriebsorganisation verantwortlich. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass er das erlauben muss.»

In der Praxis kann es trotzdem erlaubt sein – auf zwei Wegen: erstens ausdrücklich, per Aushang oder Rundmail etwa. Oder zweitens durch die tatsächliche Handhabung: Diese greift dann, wenn Mitarbeiter sich Pakete einfach schicken lassen und der Arbeitgeber das toleriert.

Die Erlaubnis kann der Arbeitgeber allerdings widerrufen – und zwar nicht nur für die ganze Belegschaft, sondern auch für einzelne Mitarbeiter. «Wenn jemand zwei Päckchen im Jahr bekommt ist das vielleicht was anderes als zehn Pakete pro Woche», sagt Oberthür.

Mit der Erlaubnis handelt sich der Arbeitgeber auch Pflichten ein. Denn er muss die Privatsphäre der Mitarbeiter beziehungsweise das Briefgeheimnis wahren. Das bedeutet: Es darf dann etwa keine Poststelle mehr geben, die aus Sicherheitsgründen grundsätzlich alle Post öffnet und im Haus verteilt.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

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