Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss alle erforderlichen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls wird die Versicherungsgesellschaft den Antrag nicht annehmen. Eine korrekte Gesundheitsprüfung dient zur Errechnung des Risikos der möglichen Berufsunfähigkeit, ebenso wird aufgrund dessen die Höhe der monatlichen Beiträge berechnet.



Grundlagen der Beitragsberechnung

Vor Abschluss einer BUV werden die Eckdaten erfragt, also das Alter des zu Versichernden, die Laufzeit des Vertrages, die letztendliche Auszahlung und der Beruf. Dann erfolgt die erforderliche Gesundheitsprüfung. Dabei muss vor Falschangaben gewarnt werden, denn die Versicherungsgesellschaft besitzt das Recht, auch die Krankenakte anzufordern, der Arzt wird dazu von seiner Schweigepflicht entbunden. Sind dann falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden, kann der Antragsteller abgelehnt werden und er wird es schwer haben, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft doch noch einen Versicherungsschutz zu bekommen. Auch der Antragsteller sollte seine eigene Akte sinnvollerweise vom Hausarzt anfordern, damit vielleicht vergessene oder schon lange zurückliegende Krankheiten oder Operationen nicht ausgelassen werden. Die Konditionen sind einfach: absolute Ehrlichkeit. Schwerwiegende, gesundheitliche Probleme müssen ebenso angegeben werden wie etwa Allergien oder Bluthochdruck. Nicht jede Krankheit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, manche jedoch nur mit Aufschlag zu versichern.

BUV – auch ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Einen Neuvertrag ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen ist nur in seltenen Fällen möglich. Die Option, einen bestehenden Vertrag zu ändern oder aufzustocken, ohne sich einer neuerlichen Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen, gibt es dagegen schon häufiger. Dies ist sinnvoll, wenn sich die persönlichen Lebensumstände deutlich geändert haben, ein Berufswechsel vorgenommen wurde oder die monatliche Belastung geändert werden soll. Wenn es im Auszahlungsfall Differenzen zwischen Ihrer Krankheitsgeschichte und den Angaben auf dem Antrag gibt, dann kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag für ungültig erklären und die Zahlungen verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass die eingetretene Berufsunfähigkeit gar nichts mit einer verschwiegenen Krankheit zu tun hatte und vielmehr auf einer späteren Unpässlichkeit beruht.

Um sich im Ernstfall auch wirklich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung verlassen zu können, müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Werden Krankheiten verheimlicht und die Versicherungsgesellschaft findet dies heraus, kann die Zahlung im Schadenfall gänzlich verweigert werden. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 2008 müssen nur die Fragen beantwortet werden, die gestellt werden, diese aber korrekt und ehrlich. Um die für Sie passende BUV zu finden, können Ihnen die Testberichte CosmosDirekt BU weiter helfen.

Bild: Session-Photo – Fotolia

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