Aus welchen Gründen sich jemand entscheidet, in Spanien eine Existenz aufzubauen, ist relativ nebensächlich. Der eine träumt von einem beruflichen Neuanfang, der andere möchte auswandern, oder jemand spekuliert auf Immobilien oder Steuererleichterung. Jedoch ist die Vorgehensweise immer die gleiche und bedarf unter Umständen zum Gründen einer Unternehmung viel Kraft und Nerven.

Die ersten Schritte zur Selbständigkeit

Grundsätzlich ist eine „N.I.E“ – Identifikations- und Steuernummer ein absolutes Muss, um in Spanien arbeiten zu dürfen. Doch nicht nur diesbezüglich ist die „N.I.E“ erforderlich, sondern ist diese Nummer vergleichbar mit einem Personalausweis. Ohne diese können Sie nicht einmal ein Telefonanschluss beantragen. Je nach Region sollte die Identifikations- und Steuernummer frühzeitig beantragt werden. Der Erteilungsvorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Gesellschaftsform wird noch eine zusätzliche Steuernummer (C.I.F) benötigt, diese wird in der Regel durch einen Notar beantragt. Es stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Beispielsweise ist eine S.L. Eine sehr beliebte Gesellschafterform mit einer geringen Einlage von 3000 Euro. Eine S.A. Wiederum ist eine Aktiengesellschaft mit einer entsprechend höheren Einlage (60.102 Euro) als Startkapital.

Bürokratie auch in Spanien

Weitere Schritte um eine Gründung zu vollziehen, insbesondere bei akademischen Berufszweigen ist zusätzlich das Anerkennen des Berufsabschlusses, um arbeiten zu können. Dies geschieht im Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Selbstverständlich müssen auch im Ausland die Gewerbesteuer (IAE) und Sozialversicherungsbeiträge für die Firma gezahlt werden. Die Sozialversicherung ist monatlich Fällig und beträgt zirka 250 Euro. Steuern sind alle drei Monate zu vorgegebenen Zeiten zu zahlen.
Zu erkennen ist in jedem Fall, dass auch im Ausland gewisse Richtlinien eingehalten werden müssen. So kann es vorkommen, dass nach den Behördengängen zusätzliche Hindernisse auftauchen, die im Vorfeld noch nicht abzusehen sind. Die Aufnahme einer Tätigkeit ist oft an die Erlaubniserteilung der Stadtverwaltung gekoppelt, die ggf. zusätzlich eingeholt werden muss.

Durchhalten und Hartnäckig sein!

Stellen Sie sich eine Existenzgründung im spanischen Ausland nicht zu leicht vor. Insbesondere unter der Prämisse des Auswanderns und Firmengründung, sollten Sie sich hinreichend informieren. Oftmals sind es Bürokratische Hürden die gemeistert werden müssen. Viele scheitern schon bei der Beantragung. Eine große Hilfe können deutschsprachige Steuerberater, oder Rechtsanwälte sein. Diese verlangen ein Honorar, doch Sie können sicher sein das der Start Ihrer Firma erfolgreich sein wird.

Artikelbild: adamgolabek – Fotolia

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