Berlin – Kaum lässt während der Weihnachtstage die Anspannung nach, liegen viele Beschäftigte krank im Bett. Wer in seinem Weihnachtsurlaub krank ist, bekommt die Tage aber gutgeschrieben. Darauf weist der
Deutsche Anwaltverein hin.

Voraussetzung dafür ist: Beschäftigte müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden, gegebenenfalls auch aus dem Ausland. Außerdem müssen sie darauf achten, ab wann sie eine Krankschreibung vom Arzt einreichen müssen. Je nach betrieblicher Regelung kann das am ersten oder am dritten Tag der Krankheit der Fall sein. Die gutgeschriebenen Urlaubstage dürfen Arbeitnehmer ins neue Jahr mitnehmen – auch wenn das sonst nicht erlaubt ist.

Fotocredits: Christina Sabrowsky
(dpa/tmn)

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