Düsseldorf – Wer bei der Arbeit länger ausfällt, bekommt statt seines regulären Gehalts Krankengeld. Gerade bei längeren Krankheiten lohnt es sich, dessen Höhe zu überprüfen – und gegebenenfalls zu widersprechen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.

Schließlich sind auch Krankenkassen nicht unfehlbar – und die Berechnung des Krankengelds ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich bekommen länger Erkrankte pro Tag 80 Prozent ihres Bruttogehalts, geteilt durch 30. Auf dem Konto landet allerdings nicht die gesamte Summe, denn auch vom Krankengeld gehen Beiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Und: Das Bruttokrankengeld darf höchstens 90 Prozent vom regulären Nettolohn betragen. Diese Maximalgrenze greift nach Angaben der DGB-Experten häufig.

Schwieriger wird es, wenn das Gehalt nicht jeden Monat gleich hoch ist – wegen Boni oder Zuschlägen zum Beispiel. Bekommt jemand deswegen nur ab und zu mehr, muss die Krankenkasse das bei der Festlegung des Krankengelds nicht berücksichtigen. Gibt es regelmäßig mehr als das Grundgehalt, haben Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch auf höheres Krankengeld.

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(dpa/tmn)

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