Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Ob Husten, Fieber oder Durchfall: Kinder brüten einiges aus. Bis zum Schuleintritt gelten acht bis zwölf Infekte pro Jahr als völlig normal. Für berufstätige Eltern sind solche häufigen Erkrankungen jedoch eine echte Herausforderung. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:

Welches Recht auf Freistellung haben Eltern?

Eine einheitliche Regelung für alle Arbeitnehmer gibt es leider nicht, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Gesetz sagt lediglich, dass Arbeitnehmer in Notsituationen bei fortlaufender Gehaltszahlung bis zu fünf Tage fehlen dürfen – dazu zählt auch die Betreuung eines kranken Kindes. «Manche Arbeitsverträge schließen diesen Paragrafen aber aus», erklärt Groll.

Was, wenn mein Arbeitgeber keine Kinder-Krankheitstage bietet?

Dann gibt es eine weitere Möglichkeit, zumindest wenn Elternteil und Kind gesetzlich krankenversichert sind: Sie können sich bis zu 10 Tage pro Kind und pro Jahr freistellen lassen, Alleinerziehende 20 Tage pro Kind. «Bei Eltern mit mehreren Kindern erhöht sich die Zahl der Tage auf maximal 25 Tage bei Ehepaaren und 50 Tage bei Alleinerziehenden», erklärt Groll. Für die Fehlzeit haben Eltern Anspruch auf das Kinderkrankengeld der Krankenkasse.

Welche Bedingungen müssen für Kinderkrankengeld erfüllt sein?

Das Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte gibt es nicht automatisch. Arbeitnehmer sind verpflichtet, bereits für den ersten Tag der Erkrankung des Kindes ein ärztliches Attest vorzulegen. «Das Kind muss auch jünger als 12 Jahre alt sein», erklärt Groll.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn mein Kind erkrankt?

Wenn das Kind morgens fiebrig im Bett liegt, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren, rät Gabriele Hußlein-Stich, Fachanwältin für Arbeitsrecht – auch wenn noch nicht klar ist, wie lang die Krankheit dauert. Wie lange sie ausfallen, wissen Arbeitnehmer dann meistens nach dem Besuch beim Kinderarzt. Dann ist ein weiterer schneller Anruf beim Arbeitgeber sinnvoll.

Müssen Eltern weiter erreichbar sein?

Wer wegen eines kranken Kindes freigestellt ist, darf nicht zur Arbeit im Homeoffice verpflichtet werden. Doch gerade in kleineren Betrieben kann das plötzliche Fehlen eines Mitarbeiters zu Schwierigkeiten führen. «Es kann daher durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber oder Kollegen anzubieten, zumindest für telefonische Fragen erreichbar zu sein», sagt Hußlein-Stich. Karriereberaterin Ute Bölke empfiehlt Eltern, sich schon vorher mit Kollegen für den Fall der Fälle abzusprechen: «Es ist sehr hilfreich, wenn ein Kollege zum Beispiel die Passwörter für meinen Computer kennt oder über Abläufe informiert ist, für die sonst nur ich zuständig bin.»

Wie verhalte ich mich, wenn Kollegen sauer sind?

Wenn häufige Krankheiten des Kindes immer wieder zu Fehlzeiten führen, kann das Kollegen verärgern. Hußlein-Stich empfiehlt, das offen anzusprechen: «Bedanken Sie sich für die Unterstützung, vielleicht sogar mit einer kleinen Aufmerksamkeit.» Es sei aber wichtig, sich nicht in der Opferrolle zu sehen, sagt Bölke. «Eltern können schließlich nichts dafür, wenn ein Kind erkrankt.»

Fotocredits: Andrea Warnecke

(dpa)