Wer kennt sie nicht - die Frage nach den eigenen Schwächen im Bewerbungsgespräch. Spätestens an diesem Punkt steigt die Nervosität des Bewerbers, denn nun beschreitet man einen schmalen Grat.
Man steht im Bewerbungsgespräch bei der Äußerung seiner Schwächen der Herausforderung gegenüber, eine Antwort zu geben, die von Ehrlichkeit zeugt, mit der man sich aber keine Blöße gibt. Generell gilt auch hier - eine gute Vorbereitung ist alles. Wem in diesem Fall die eigene Selbstanalyse schwerfällt, der sollte auf sein Umfeld zurückgreifen und Andere um ihre Einschätzung der eigenen Schwächen bitten. Hilfreich sind in diesem Fall auch Gespräche mit früheren Arbeitgebern oder Zeugnisse von diesen, die zudem Aufschluss über die bisherige Entwicklung geben. weiterlesen »
Für eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer gibt es unzählige Gründe. Sei es allgemeine Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, der Tätigkeit oder eine berufliche Umorientierung: Es ist dem Arbeitnehmer selbstverständlich jederzeit möglich, den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung vor dem Arbeitgeber ist niemals rechtskräftig. Die schriftliche Kündigung bedarf einer handschriftlichen Unterschrift des Arbeitnehmers. Gründe für die Kündigung müssen dabei nicht zwangsläufig angegeben werden, wären allerdings in Anbetracht eines Arbeitszeugnisses und um Rückfragen durch den Arbeitgeber zu vermeiden, zu empfehlen. Zumindest gängige, verallgemeinernde Floskeln wie „aus Gründen der beruflichen Umorientierung“ sollten darin vorkommen.
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Der Bewerbungsknigge richtet sich in erster Linie an Schüler und Azubis, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Praktikum oder Nebenjob sind. Beginnend mit der Jobsuche informiert der Ratgeber zur Bewerbung und zum Vorstellungsgespräch.
Für viele stellt sich nach einem erfolgreichen Schulabschluss die Frage, wie es beruflich weitergehen soll. Wo liegen meine Fähigkeiten und welcher Beruf ist für mich geeignet? Im Zweifelsfall können Freunde und Familie diesbezüglich eine Einschätzung vornehmen. weiterlesen »
Arbeitszeugnisse sind einige der aussagekräftigsten Dokumente für den Arbeitgeber, die einer Bewerbung beiliegen. Umso wichtiger ist es für jedes abgeleistete Praktikum und selbst für jeden der vermeintlich unwichtigsten Studentenjobs, die jedoch wichtig genug erscheinen, um sie in einem Lebenslauf zu berücksichtigen, ein solches Zeugnis vom Arbeitgeber zu verlangen.
Selbstverständlich sollten Sie dabei auch nur diejenigen Jobs erwähnen, für die Sie auch ein positives Zeugnis vorlegen können, denn so viele Pluspunkte Sie für ein gutes Zeugnis bekommen, so viele Minuspunkte schreibt ihnen der potentielle Chef auch zu, wenn Sie ein schlechtes Zeugnis einreichen. Die Gewerbeordnung schreibt für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses vor:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass diese Forderungen auch so übernommen werden, denn insbesondere schwammige Formulierungen, die das Arbeitsverhalten des ehemaligen Mitarbeiters beschreiben, könnten den potentiellen neuen Arbeitgeber schnell stutzig machen. Wenn jemand nach seinem Arbeitszeugnis “stehts bemüht war” seine Aufgaben auszuführen, impliziert diese Aussage, dass er seine Aufgaben nicht zur Zufriedenheit des Chefs abgeleistet hat. Was also zunächst und oberflächlich positiv klingen mag, sollte beim ehemaligen Chef eventuell noch einmal hinterfragt werden, gegebenenfalls lässt sich das Zeugnis ja auch im Nachhinein noch ändern. Besonders postiv fallen hingegen Arbeitszeugnisse auf, in denen der Arbeitnehmer über das geforderte hinaus gelobt wird und Ihr Engagement besonderen Stellenwert erfährt. Arbeitszeugnisse sind daher immer tückisch, hatten Sie jedoch stets ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef, dürfte auch das Arbeitszeugnis Ihnen kein Kopfzerbrechen mehr bereiten dürfen.
Wer kann sich nicht mehr an seine Jugendzeit erinnern, die Zeit in der irgendwie alles einfacher war, man selbst toleranter und offener und auch risikofreudiger handelte. Jeder von uns hat seine kleinen Jugendsünden, schlimm nur, wenn diese ausgeartet sind und auch heute noch ihre Spuren im Berufsleben hinterlassen können. Daher sollte sich auch jeder Jugendliche darüber im klaren sein, was eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis bedeuten kann und jeder Arbeitnehmer wissen, welche Rechte er in diesem Fall hat. Generell gilt: Wenn die Eintragung nicht relevant für die ausgeschriebene Stelle ist, darf der Arbeitgeber keine Einsicht in das Führungszeugnis verlangen, das gilt auch für eine mündliche Befragung im Bewerbungsgespräch.
Spricht ihr Chef Sie also auf Vorstrafen an, müssen sie keine Auskunft geben, sofern die Straftat keinen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle hat. Bewirbt man sich um den Posten einer Verkäuferin ist es natürlich schon relevant, ob in der Vergangenheit Diebstähle oder ähnliche Straftaten vorgefallen sind, diese müssen dem Arbeitgeber genannt werden. Diese Tatsache legitimiert jedoch nicht automatisch die Einsicht in das Führungszeugnis, denn hier können neben den bekannten, relevanten Delikten auch für den Arbeitgeber irrelevante Straftaten aufgeführt sein, die bei den Stellenvergabe nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch kann das Führungszeugnis bereinigt werden, denn es gibt eine Ablauffrist für die Einträge. Diese kann direkt beim zuständigen Amt erfragt werden, beträgt jedoch meist 5 Jahre plus der auferlegten Freiheitsstrafe (wenn dazu verurteilt) in Jahren. Ist die Eintragung relevant für den Berufswunsch, muss man sich jedoch seiner Vergangenheit stellen und hoffen, dass der potentielle Arbeitgeber, trotz der Vorstrafe bereit ist dem Bewerber eine Chance zu geben. Natürlich ist es immer besser nicht erst im Nachhinein über die Konsequenzen seiner Tat nachdenken zu müssen, sondern von vornherein durchdacht zu handeln, um nicht erst in eine solche Situation kommen zu müssen.