Wenn Sie sich selbstständig machen und dabei Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder damit handeln möchten, sollten Sie Ihr neues Gewerbe anmelden. Wie und wo das geht, erfahren Sie in diesem Text.

Da in Deutschland eine Gewerbefreiheit herrscht, darf jeder sein eigener Arbeitgeber werden und ein neues Gewerbe eröffnen. Wenn Sie aber dabei eine klare Gewinnorientierung haben, wie es zum Beispiel beim Verkaufen oder Handeln ist, muss das neue Gewerbe angemeldet werden. Allerdings sind freie Berufe davon ausgeschlossen. Zu diesen gehören zum Beispiel freie Künstler oder Autoren.

Wie und Wo melde ich mein Gewerbe an?

Ein neues Gewerbe können Sie beim Gewerbe- oder Ordnungsamt in Ihrer Stadt anmelden. Hier kann übrigens auch eine Ab- bzw. Ummeldung statt finden. Die reine Anmeldung kostet etwa 15 bis 25 Euro. Bei vielen Berufen müssen aber noch zusätzliche Genehmigungen erhalten werden, die noch weitere Kosten bringen. Für die einfache Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung. Wenn Sie keine zusätzlichen Genehmigungen benötigen, wird die Anmeldung nur einige Minuten dauern. Ansonsten werden Sie über die zusätzlichen Anforderungen informiert und können diese in den nächsten Tagen nach reichen. Unternehmer aus dem Ausland benötigen außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nach einer Anmeldung bekommen Sie Unterlagen, die Sie mit Ihren jährlichen Einnahmen ausfüllen müssen. Wenn Ihr Einkommen unter 17.500 Euro im Jahr der Betriebseröffnung und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt, wird Ihr Gewerbe als Kleingewerbe eingestuft. Dies erleichtert Ihnen die Buchführung und spricht Sie von der Anmeldung im Handelsregister frei. Wenn Ihr Unternehmen über der Grenze liegt ist eine Anmeldung allerdings Pflicht.

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