In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenversicherung obligatorisch. Wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer dortigen Krankenkasse versichern. Dabei können Sie frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie eine Versicherung abschließen möchten. Dabei unterscheidet sich die Schweizer Krankenversicherung in einigen Punkten zu den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Grundversicherung und Zusatzversicherungen

Die Grundversicherung erbringt Leistungen aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls sowie bei einer Mutterschaft. Allerdings gilt der Versicherungsschutz bei Unfällen nur für den Fall, dass keine anderweitige gesetzliche oder private Unfallversicherung vorhanden ist. Eine obligatorische Unfallversicherung besteht immer dann, wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. In diesem Fall können Sie den Unfallschutz bei der Krankenversicherung weglassen. Die Grundversicherung umfasst festgelegte Leistungen, die bei allen Krankenkassen in der Schweiz einheitlich sind. Wünschen Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz können Sie für bestimmte Bereiche Zusatzversicherungen abschließen. Die Prämie der Grundversicherung hängt vom Alter des Versicherten und seinem Wohnort ab. Bei den Zusatzversicherungen wird zwischen ambulanten und stationären Tarifen unterschieden. Dabei können die Leistungen je nach Anbieter durchaus unterschiedlich sein. Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen beispielsweise die Kosten für Sehhilfen, Zahnersatz oder Behandlungen bei einem Heilpraktiker. Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung können Sie sich den Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung beim Chefarzt sichern.

Unterschiede zu Deutschland

Im Gegensatz zu Deutschland werden die Prämien für die Schweizer Krankenversicherung nicht vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen übernommen. Angestellte müssen die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung komplett selbst tragen. Dies gilt sowohl was die obligatorische Grundversicherung wie auch die optionalen Zusatzversicherung betrifft. Dazu kommt, dass Sie sich über einen Selbstbehalt an den Behandlungskosten beteiligen müssen. Neben einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent fällt noch ein im Voraus festgelegter Grundbetrag, die sogenannte Franchise an. Einen weiteren Unterschied gibt es bei der Kostenübernahme von Zahnbehandlungen. Diese sind nur in wenigen Fällen in der Grundversicherung enthalten. Erstattet werden die Kosten nur bei einer schweren Erkrankung des Kausystems oder wenn diese als Folge einer anderweitigen schweren Krankheit auftreten. Für Zahnfüllungen müssen Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung abschließen oder die anfallenden Kosten selbst übernehmen.

Vorteile und Nachteile

Die Schweizer Krankenversicherung bietet für Versicherte sowohl Vor- wie auch Nachteile. So können Sie die versicherten Leistungen relativ frei wählen. Im Gegenzug müssen Sie jedoch auf jeden Fall einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Dazu können die Prämien für einen umfassenden Versicherungsschutz relativ hoch ausfallen. Hier finden Sie noch mehr Informationen zum Thema.


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