Nicht immer ist Diskriminierung in einem Bewerbungsverfahren offensichtlich: Wenn ein abgelehnter Bewerber Indizien nennen kann, die eine Benachteiligung vermuten lassen, liegt es beim Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Christin Klose 24. Juni 2019