Berlin – Wenn der Kollege plötzlich unerklärlich gute Laune hat, bekommt er vielleicht eine Gehaltserhöhung. Doch was ist, wenn dieser Kollege ähnlich lange wie ich beim gleichen Arbeitgeber ist, mit dem gleichen Job? Bekomme ich dann automatisch auch mehr Geld?

Zunächst einmal nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, Arbeitnehmer unterschiedlich zu bezahlen – auch dann, wenn sie eine ähnliche Erfahrung haben und den gleichen Job machen. «Es kann ja einfach sein, dass jemand besser verhandelt hat oder von der Konkurrenz abgeworben wurde und deswegen teurer ist.»

Für dieses Grundprinzip gibt es aber Einschränkungen: Gilt im Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die ein Vergütungssystem vorschreibt, ist der Arbeitgeber auch daran gebunden. Das ist sogar der Fall, wenn es nicht ganz so formell zugeht. «Das gilt immer, wenn es irgendeine Form von kollektivem Bezugssystem gibt», so Reinhard. Wenn die Entwicklung der Gehälter nach objektiven Kriterien abläuft, wenn es also zum Beispiel immer nach zwei Jahren eine Gehaltserhöhung gibt, kann der Arbeitgeber davon nicht einfach abweichen.

Und selbst ohne ein solches Prinzip ist die Welt der Gehälter kein rechtsfreier Raum, so Reinhard: «Es gilt immer das Diskriminierungsverbot – Alter, Geschlecht oder Hautfarbe etwa dürfen also nicht der Grund für Gehaltsunterschiede sein.» Wer sich diskriminiert und deswegen ungerecht bezahlt fühlt, kann dafür entsprechende Indizien sammeln, zum Beispiel mit Hilfe des neuen Entgelttransparenzgesetzes. Gelingt das, muss der Arbeitgeber die Vorwürfe widerlegen – oder den Übergangenen ebenfalls mehr bezahlen.

Fotocredits: Monique Wüstenhagen
(dpa/tmn)

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