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Rechtliches

Headhunter am Telefon: Wo Abwerbung erlaubt ist und wo sie zu weit geht

Ein Anruf vom Personalberater kann der Start in den nächsten Karriereschritt sein. Doch nicht jede Form der Ansprache ist zulässig. Wir erklären, wo die Grenzen liegen und wie Sie souverän reagieren.

Großraumbüro mit Schreibtischen, zwei Angestellte unterhalten sich weiter hinten am Fenster

Das Telefon klingelt, eine unbekannte Nummer, und am anderen Ende stellt sich jemand als Personalberater vor. Für viele Fachkräfte ist das inzwischen keine Seltenheit mehr. Wo Spezialistinnen und Spezialisten knapp sind, suchen Unternehmen und Vermittler gezielt nach Talenten, auch bei der Konkurrenz. Das ist grundsätzlich legitim. Trotzdem gibt es Spielregeln, die verhindern sollen, dass der Wettbewerb um Personal auf Kosten des bisherigen Arbeitgebers aus dem Ruder läuft. Wer diese Regeln kennt, kann gelassener reagieren und sich zugleich vor unangenehmen Situationen schützen.

Abwerben ist erlaubt, aber nicht um jeden Preis

Zunächst die gute Nachricht für alle Wechselwilligen: Niemand ist verpflichtet, für immer bei seinem Arbeitgeber zu bleiben, und andere Unternehmen dürfen Ihnen grundsätzlich bessere Angebote machen. Der freie Wettbewerb um Arbeitskräfte ist gewollt. Arbeitgeber haben keinen Anspruch darauf, ihre Beschäftigten vor attraktiven Alternativen abzuschirmen.

Die Grenze verläuft dort, wo die Ansprache unlauter wird. Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen davor, gezielt behindert zu werden. Problematisch wird es etwa, wenn Abwerbungsversuche den Arbeitsalltag stören, wenn Beschäftigte zum Vertragsbruch verleitet werden oder wenn es eigentlich darum geht, an Betriebsgeheimnisse zu gelangen.

Der Anruf am Arbeitsplatz: kurz und sachlich

Nach der in der Rechtsprechung entwickelten Linie gilt für die Kontaktaufnahme während der Arbeitszeit vereinfacht gesagt:

  • Ein erster, knapper Anruf ist in der Regel zulässig. Der Personalberater darf sich vorstellen, kurz das Interesse umreißen und fragen, ob grundsätzlich Gesprächsbereitschaft besteht.
  • Ziel dieses Kontakts ist die Verabredung. Ein ausführliches Gespräch über Stelle, Gehalt oder Lebenslauf gehört nicht in die Arbeitszeit, sondern in einen separaten Termin außerhalb des Betriebs.
  • Wiederholte Anrufe am Arbeitsplatz überschreiten die Grenze. Wer immer wieder anruft, greift in die Abläufe des Arbeitgebers ein, und genau das gilt als unzulässig.

Die Gerichte stellen dabei vor allem auf die Störung des Betriebs ab. Jede Minute, die Sie während der Arbeitszeit mit einem Headhunter verbringen, fehlt Ihrem Arbeitgeber.

Auch das private Handy ist kein Freibrief

Viele Vermittler weichen bewusst auf die private Mobilnummer aus, in der Annahme, damit auf der sicheren Seite zu sein. Das ist ein Trugschluss. Entscheidend ist nicht, welches Gerät klingelt, sondern wo und wann Sie gerade sind. Befinden Sie sich bei der Arbeit, gelten dieselben Maßstäbe wie beim Anruf auf dem Diensttelefon.

Seriöse Personalberater fragen deshalb zu Beginn eines Anrufs, ob Sie gerade frei sprechen können oder ob Sie sich im Dienst befinden. Ist Letzteres der Fall, sollte das Gespräch sofort auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Häufen sich Anrufe innerhalb kurzer Zeit, kann das selbst dann unzulässig sein, wenn sie über das private Handy laufen.

Was droht bei unzulässiger Abwerbung?

Die Konsequenzen treffen in erster Linie nicht Sie als umworbene Person, sondern den Anrufer oder das Unternehmen, in dessen Auftrag er tätig ist. Der betroffene Arbeitgeber kann unter Umständen verlangen, dass solche Kontakte künftig unterbleiben, und dies notfalls gerichtlich durchsetzen. Je nach Fall kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht.

Für Sie selbst gilt: Das bloße Angerufenwerden ist kein Fehlverhalten. Heikel kann es aber werden, wenn Sie selbst während der Arbeitszeit ausgiebig private Bewerbungsgespräche führen oder dienstliche Ressourcen für die Jobsuche nutzen. Das kann je nach Umfang arbeitsrechtliche Folgen haben.

So reagieren Sie professionell auf Headhunter-Anrufe

Ein souveräner Umgang mit Abwerbeversuchen schützt Ihre Position im aktuellen Job und lässt Ihnen trotzdem alle Türen offen:

  1. Gespräch kurz halten: Bedanken Sie sich für das Interesse und schlagen Sie einen Termin nach Feierabend vor.
  2. Private Kontaktdaten nennen: Geben Sie eine private E-Mail-Adresse oder feste Zeiten an, zu denen Sie erreichbar sind.
  3. Grenzen ziehen: Wenn ein Berater trotzdem wiederholt während der Arbeitszeit anruft, sagen Sie klar, dass Sie das nicht wünschen.
  4. Diskretion wahren: Führen Sie Telefonate zu Jobangeboten nicht im Großraumbüro und nutzen Sie keine Firmengeräte dafür.
  5. Seriosität prüfen: Fragen Sie nach Auftraggeber, Position und Ablauf. Seriöse Berater beantworten das offen.

Häufige Fragen

Darf ich während der Arbeitszeit mit einem Headhunter sprechen?

Ein kurzer Austausch zur Terminvereinbarung ist meist unproblematisch. Längere Gespräche über ein Jobangebot sollten Sie in Ihre Freizeit verlegen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über Abwerbeversuche informieren?

In aller Regel nicht. Sie dürfen sich vertraulich nach Alternativen umsehen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Ihr Vertrag besondere Pflichten vorsieht oder Sie in leitender Funktion tätig sind.

Woher haben Personalberater meine Handynummer?

Häufig aus beruflichen Netzwerken, aus Empfehlungen oder aus öffentlich zugänglichen Profilen. Sie können jederzeit nachfragen und verlangen, dass Ihre Daten nicht weiter genutzt werden.

Was kann ich tun, wenn ein Berater nicht lockerlässt?

Bitten Sie deutlich darum, nicht mehr am Arbeitsplatz kontaktiert zu werden. Hilft das nicht, können Sie sich an die Personalabteilung wenden, denn auch Ihr Arbeitgeber hat ein Interesse daran, solche Störungen zu unterbinden.