Die Karriereleiter

Die ersten Schritte zum Erfolg

Rechtliches

Arbeitszeugnis nach dem Praktikum: Welche Rechte Praktikanten haben

Auch nach einem Praktikum können Sie in vielen Fällen ein schriftliches Zeugnis verlangen. Wann der Anspruch besteht, was drinstehen muss und wie Sie es geschickt anfordern.

Junge Praktikantin von hinten beim Einordnen von Unterlagen im Büro

Ein Praktikum bringt selten viel Geld, dafür aber etwas anderes Wertvolles: Einblicke in den Berufsalltag, erste Kontakte und praktische Erfahrung. Damit diese Erfahrung bei späteren Bewerbungen auch zählt, brauchen Sie einen Nachweis. Genau hier kommt das Praktikumszeugnis ins Spiel. Viele Praktikantinnen und Praktikanten wissen allerdings nicht, dass sie ein solches Dokument in den meisten Fällen nicht nur erbitten, sondern verlangen können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Ihnen ein Zeugnis zusteht, welche Formen es gibt, was inhaltlich hineingehört und wie Sie vorgehen, wenn das Unternehmen sich Zeit lässt.

Praktikum ist nicht gleich Praktikum

Rechtlich kommt es darauf an, in welcher Form Sie im Betrieb tätig waren. Grob lassen sich drei Konstellationen unterscheiden:

  • Verdecktes Arbeitsverhältnis: Sie haben im Kern reguläre Arbeit erledigt, feste Aufgaben übernommen und waren wie andere Beschäftigte eingebunden. Dann gelten Sie rechtlich häufig als Arbeitnehmer – unabhängig davon, wie der Vertrag überschrieben ist.
  • Echtes Praktikum zum Lernen: Im Vordergrund stand, dass Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, etwa als Orientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium.
  • Pflichtpraktikum in Schule oder Studium: Das Praktikum ist Teil einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung und wird durch deren Regeln mitbestimmt.

Für die ersten beiden Gruppen ist die Sache weitgehend klar: Wer als Arbeitnehmer gilt, hat nach der Gewerbeordnung einen Zeugnisanspruch. Wer ein echtes Lernpraktikum absolviert, kann sich auf das Berufsbildungsgesetz stützen, das ebenfalls ein Zeugnis vorsieht. Bei Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums oder bei Schülerpraktika ist die Rechtslage weniger eindeutig. In der Praxis stellen Betriebe aber auch hier fast immer eine Bescheinigung aus – schon weil Schule oder Hochschule sie meist verlangt.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Wie bei regulären Beschäftigten gibt es auch beim Praktikum zwei Varianten:

VarianteInhaltGeeignet für
Einfaches ZeugnisArt, Dauer und Ziel des Praktikums, ausgeübte Tätigkeiten, erworbene Kenntnissesehr kurze Praktika, reine Nachweise für Schule oder Hochschule
Qualifiziertes Zeugniszusätzlich Bewertung von Leistung und VerhaltenBewerbungen, bei denen Sie Ihre Stärken belegen möchten

Die Beurteilung von Leistung und Verhalten wird in der Regel nur aufgenommen, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis fast immer die bessere Wahl, denn es sagt Personalverantwortlichen deutlich mehr über Sie aus.

Was in ein gutes Praktikumszeugnis gehört

Ein aussagekräftiges Zeugnis ist mehr als eine Bestätigung Ihrer Anwesenheit. Achten Sie auf folgende Bestandteile:

  1. Formalien: Briefbogen des Unternehmens, Ihr vollständiger Name, Zeitraum des Praktikums, Datum und Unterschrift einer verantwortlichen Person.
  2. Einleitung: kurze Vorstellung des Unternehmens und der Abteilung, in der Sie eingesetzt waren.
  3. Aufgabenbeschreibung: möglichst konkret – etwa „Mitarbeit bei der Planung einer Kundenveranstaltung“ statt nur „Unterstützung im Marketing“.
  4. Erworbene Kenntnisse: Programme, Methoden, Arbeitsabläufe, die Sie kennengelernt haben.
  5. Bewertung: beim qualifizierten Zeugnis Aussagen zu Arbeitsweise, Auffassungsgabe, Engagement und Umgang mit Kollegen.
  6. Schlussformel: Dank für die Mitarbeit und gute Wünsche für die Zukunft runden ein positives Zeugnis ab.

Wie bei jedem Arbeitszeugnis gilt: Das Dokument muss wohlwollend formuliert und gleichzeitig wahr sein. Versteckte negative Botschaften sind unzulässig.

So fordern Sie Ihr Zeugnis richtig an

Am einfachsten ist es, das Thema frühzeitig anzusprechen – idealerweise schon im Abschlussgespräch oder einige Tage vor Ende des Praktikums. Dann erinnern sich Ihre Betreuer noch gut an Ihre Arbeit.

  • Schriftlich bitten: Eine kurze E-Mail an Ihre Betreuerin oder die Personalabteilung genügt. Nennen Sie, ob Sie ein qualifiziertes Zeugnis wünschen.
  • Zuarbeit anbieten: Eine Liste Ihrer Aufgaben und Projekte erleichtert dem Unternehmen die Arbeit und sorgt für ein präzises Ergebnis.
  • Frist setzen: Wenn nach einigen Wochen nichts kommt, erinnern Sie freundlich und nennen ein konkretes Datum.
  • Nicht zu lange warten: Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird eine fundierte Beurteilung. Zudem können Ansprüche durch vertragliche oder tarifliche Fristen verfallen.

Wenn das Zeugnis nicht passt

Enthält das Zeugnis Fehler, fehlen wichtige Aufgaben oder wirkt die Bewertung ungerecht, dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Formulieren Sie Ihre Änderungswünsche sachlich und belegen Sie sie, wenn möglich, mit Beispielen. Viele Unternehmen sind kooperativ, gerade bei Praktika. Bleibt das Gespräch erfolglos, kann eine Beratung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei der Gewerkschaft oder beim Studierendenwerk weiterhelfen.

Häufige Fragen

Steht mir auch nach einem kurzen Praktikum ein Zeugnis zu?

Die Dauer allein entscheidet nicht. Auch nach wenigen Wochen können Sie ein Zeugnis verlangen, sofern ein Anspruch besteht. Bei sehr kurzen Einsätzen fällt es naturgemäß knapper aus.

Muss das Zeugnis eine Note enthalten?

Nein. Eine Bewertung von Leistung und Verhalten gehört nur in das qualifizierte Zeugnis, und das erhalten Sie in der Regel auf Wunsch.

Reicht eine Praktikumsbescheinigung für die Hochschule?

Für die Anerkennung im Studium meist ja. Für Bewerbungen ist ein ausführliches Zeugnis mit Aufgaben und Bewertung jedoch deutlich hilfreicher – fragen Sie im Zweifel nach beidem.

Darf das Zeugnis per E-Mail kommen?

Üblich und rechtlich geboten ist ein unterschriebenes Dokument in Papierform. Eine zusätzliche digitale Kopie für Online-Bewerbungen können Sie selbstverständlich erbitten.