Nach einer Kündigungsmitteilung stehen viele Mitarbeiter vor der Frage, ob sie sich juristisch dagegen wehren sollen. Besonders schwierig lässt sich das beantworten, wenn der Arbeitgeber mit einem extra guten Arbeitszeugnis lockt. Dabei handelt es sich um ein im Arbeitsrecht zulässiges Mittel, um eine Klage zu verhindern.

Überdurchschnittliches Zeugnis als Gegenleistung für Klageverzicht

Viele Arbeitgeber fürchten sich vor einer Kündigungsklage: Diese Auseinandersetzungen kosten viel Geld, zudem besteht oft über viele Jahre keine Planungssicherheit. Deshalb versuchen sie alles, um einen Prozess zu vermeiden. Neben finanziellen Abfindungen offerieren sie, bei einem Verzicht auf Rechtsmittel ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis auszustellen. Mit ihm erhöhen die Gekündigten die Chance auf einen neuen, vielleicht sogar besser entlohnten Job. Die Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht erlaubt solche schriftlich fixierten Vereinbarungen, sie gelten nicht als sittenwidrig. Unternehmen dürfen aber ausschließlich ein besseres Zeugnis formulieren. Sie dürfen nicht damit drohen, ein negatives Urteil festzuhalten. Greifen Firmen zu diesem Mittel, sollten Betroffene sofort einen Anwalt beauftragen – einen Anwalt in Hamburg finden Sie hier. Vor Gericht klagt dieser ein angemessenes Arbeitszeugnis ein.

Eine Frage der Abwägung

Auf das Angebot eingehen oder doch eine Kündigungsschutzklage einreichen? Eine generelle Antwort gibt es nicht. Angestellte sollten die Vorteile eines überdurchschnittlich guten Zeugnisses mit den Chancen und den Vorzügen einer Klage vergleichen. Wer beispielsweise in seiner Branche problemlos eine neue Stelle antreten kann, muss sich um das Arbeitszeugnis nicht sonderlich kümmern. Bei einem Mangel an Arbeitsplätzen kommt dem Zeugnis dagegen eine große Bedeutung zu. Auf der anderen Seite differieren die Potenziale einer Klage stark: Vor allem langjährige Beschäftigte und Angestellte mit Kindern können sich hohe Abfindungen oder die Weiterbeschäftigung erstreiten. Kurzzeitig Beschäftigte ohne Kinder erwartet dagegen deutlich weniger. Ein kompetenter Anwalt schätzt die Lage realistisch ein, erläutert die Aussichten und nennt eine mögliche Abfindungssumme. Hat der Arbeitgeber neben einem guten Arbeitszeugnis bereits eine Abfindung offeriert, sollten Angestellte diesen Betrag ins Verhältnis zur juristisch durchsetzbaren Abfindungssumme setzen.

Bei guten Gründen Rechte konsequent durchsetzen

Bestehen berechtigte Hoffnungen auf Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung, sollten Angestellte eine Klage in Betracht ziehen. Oftmals erklären Arbeitsrichter Kündigungen für nichtig oder bestimmen Abfindungssummen, die um viele Tausend Euro über dem ursprünglichen Angebot des Arbeitgebers liegen. Bei beträchtlichen Unterschieden wiegt ein gutes Arbeitszeugnis das kaum auf. Die Entscheidung erfordert aber eine fundierte Einschätzung, die angesichts des komplexen Kündigungsschutzrechts nur ein Anwalt für Arbeitsrecht leisten kann.

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