Ab 2015 werden Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen zum Monatsende erneut weniger in der Tasche haben, denn im Januar steigen die Sozialversicherungsbeiträge für Besserverdiener. Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze von der Bundesregierung ohne politischen Spielraum angepasst. Sie steigt oder sinkt in dem Verhältnis, wie die Bruttogehälter und -löhne je Arbeitnehmer im letzten und vorletzten Kalenderjahr gestiegen oder gesunken sind.

Wie hoch werden die Obergrenzen in West und Ost sein?

Im Vergleich zum Kalenderjahr 2012 stiegen die Löhne und Gehälter 2013 bundesweit um 2,03 Prozent. Der Einkommensanstieg im Westen Deutschlands betrug 1,99 Prozent und im Osten stiegen die Einkommen um 2,19 Prozent. Konkret bedeutet das, dass ab Januar die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4.050 Euro auf 4.125 Euro im Monat steigt. Für die Krankenversicherung wird die Versicherungspflichtgrenze von jetzt 4.462,50 Euro auf 4.575 Euro angehoben. Die Höhe der Obergrenzen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden im Westen 6.050 Euro (von 5.950 Euro) und im Osten 5.200 Euro (jetzt 5.000 Euro) betragen. Arbeitnehmer unter einem Bruttogehalt von 4.000 Euro sind davon nicht betroffen.

Beitragssätze der Krankenkassen noch offen

Wie hoch die Mehrbelastung für betroffene Arbeitnehmer exakt sein wird, kann noch nicht ermittelt werden. Für 2015 stehen die Beitragssätze der Krankenversicherung noch nicht fest. Durch die Krankenkassenreform sollen die Beiträge von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Doch die Kassen könnten nächstes Jahr prozentual Zusatzbeiträge geltend machen. Diese variieren von Kasse zu Kasse. Ob überhaupt und wie hoch steht noch offen. Erwartet werden Zusatzbeiträge zwischen 0,5 Prozent und 0,9 Prozent. Die Krankenkassen-Beiträge könnten also zwischen 15,1 Prozent und 15,5 Prozent liegen. Bei der Rentenversicherung stiegen die Rücklagen aufgrund der guten Arbeitsmarktlage, sodass sie sogar minimal sinken könnten. Ihr genaues Netto-Gehalt können Betroffene zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner auf horbach.de berechnen.

Entwurf muss noch verabschiedet werden

Derzeit handelt es sich noch um einen Referentenentwurf, der verabschiedet werden muss. Allerdings sind erfahrungsgemäß keine Änderungen mehr zu erwarten. Die aktuellen Werte der Beitragsbemessungsgrenze 2015 werden zum Jahresende vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Jedoch ist die Bekanntmachung im Internet bereits eher abrufbar.

Artikelbild:Fotolia, 6038250, VRD –