Cottbus – Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit im Bett liegen. Sind Beschäftigte wegen einer Verletzung arbeitsunfähig, nehmen sie aber besser nicht an einer Sportveranstaltung teil.

Zumindest Staatsdienern wie Polizisten droht dann die sofortige Entlassung. Das geht aus einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: 4 L 110/17) hervor, auf die der Bund-Verlag hinweist.

In dem Fall ging es um einen Polizisten, der an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilgenommen hatte. Von 649 Teilnehmern belegte er dabei immerhin Platz 127, Hindernissen wie Schlammgraben und Sandkuhlen zum Trotz. Den sportlichen Erfolg feierte er anschließend bei Facebook. Gleichzeitig war er allerdings mit einem ärztlichen Attest wegen einer Fußverletzung krankgeschrieben.

Daraufhin entließ ihn das Land Brandenburg aus seinem Dienstverhältnis auf Probe. Der Polizist zog dagegen vor Gericht – ohne Erfolg. Sein Verhalten sei ein außergewöhnlich schwerer Missbrauch der Krankschreibung, so die Richter, und die charakterliche Eignung für den Polizeidienst damit zweifelhaft.

Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)

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