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Ratgeber

Berufsschule in der Ausbildung: Was Azubis wirklich erwartet

Mit dem Ausbildungsstart beginnt auch ein neuer Schulalltag, der mit der bisherigen Schulzeit nur wenig gemeinsam hat. Wie Unterricht, Fächer und Organisation funktionieren und wie Sie von Anfang an gut zurechtkommen, erfahren Sie hier.

Klassenzimmer einer Berufsschule von hinten, junge Erwachsene an Tischen mit Ordnern

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag rückt näher, und dann steht da noch etwas im Kalender: die Berufsschule. Viele Auszubildende rechnen mit einer Fortsetzung der bisherigen Schulzeit. Tatsächlich unterscheidet sich der Unterricht in der dualen Ausbildung aber deutlich davon. Er ist praxisnäher, die Klassen sind bunter gemischt, und Sie tragen mehr Verantwortung für Ihren eigenen Lernerfolg. Wer weiß, worauf er sich einstellt, startet entspannter und holt mehr aus beiden Lernorten heraus.

Das duale Prinzip: Betrieb und Schule ergänzen sich

In einer dualen Ausbildung lernen Sie an zwei Orten. Im Betrieb erwerben Sie praktische Fertigkeiten und erleben echte Arbeitsabläufe. Die Berufsschule liefert das Hintergrundwissen dazu: Warum funktioniert ein Verfahren so, welche Vorschriften gelten, wie hängen einzelne Arbeitsschritte zusammen? Beide Seiten zusammen sollen Sie auf die Abschlussprüfung und den späteren Berufsalltag vorbereiten.

Wichtig zu wissen: Die Schulzeit gehört zur Ausbildung. Ihr Ausbildungsbetrieb muss Sie für den Unterricht freistellen, und die Unterrichtszeit wird auf Ihre Arbeitszeit angerechnet. Die genauen Regelungen hängen unter anderem von Ihrem Alter und dem Bundesland ab. Im Zweifel hilft ein Blick in den Ausbildungsvertrag oder eine Nachfrage bei der zuständigen Kammer.

Teilzeit oder Block: So kann der Unterricht organisiert sein

Wie oft Sie in der Schule sitzen, ist nicht überall gleich geregelt. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle:

ModellAblaufTypisch für
TeilzeitunterrichtEin bis zwei feste Schultage pro Woche, die übrigen Tage im BetriebBerufe mit vielen Auszubildenden in der Region
BlockunterrichtMehrere Wochen am Stück Schule, danach längere Phasen im BetriebBerufe mit wenigen Auszubildenden, oft mit überregionalen Fachklassen

Beim Blockunterricht kann die Schule weiter entfernt liegen. Manche Auszubildende übernachten dann in einem Wohnheim. Klären Sie früh, wer Fahrt- oder Unterkunftskosten trägt, denn das ist je nach Betrieb, Tarif und Bundesland unterschiedlich geregelt.

Was auf dem Stundenplan steht

Der Unterricht teilt sich in zwei Bereiche. Den größeren Teil nimmt der berufsbezogene Unterricht ein. Er ist meist in sogenannte Lernfelder gegliedert. Statt klassischer Fächer bearbeiten Sie dabei typische Aufgaben aus Ihrem Beruf, etwa einen Kundenauftrag von der Anfrage bis zur Abrechnung oder die Planung einer technischen Anlage. So lernen Sie Theorie direkt im Zusammenhang mit der Praxis.

Hinzu kommen allgemeinbildende Fächer. Dazu zählen je nach Bundesland und Beruf zum Beispiel:

  • Deutsch und Kommunikation
  • Wirtschafts- und Sozialkunde oder Politik
  • eine Fremdsprache, vor allem in kaufmännischen Berufen
  • Religion, Ethik oder Sport

Die Noten erscheinen auf dem Berufsschulzeugnis. Auch wenn die Abschlussprüfung bei der Kammer stattfindet, lohnt sich gute Mitarbeit: Ein ordentliches Zeugnis macht Eindruck bei Bewerbungen und kann in manchen Fällen eine verkürzte Ausbildung ermöglichen.

Neue Klasse, neuer Umgangston

In Ihrer Berufsschulklasse treffen Menschen mit sehr verschiedenen Lebenswegen aufeinander. Neben Schulabgängern sitzen dort vielleicht Abiturientinnen, Umschüler oder Menschen, die zuvor ein Studium begonnen haben. Auch das Alter kann stark variieren. Das hat Vorteile: Sie lernen unterschiedliche Sichtweisen kennen und können sich gegenseitig unterstützen. Wer in einem Fach stärker ist, erklärt, wer in einem anderen Bereich Erfahrung mitbringt, gibt sie weiter.

Auch der Umgang mit den Lehrkräften ist meist anders als in der allgemeinbildenden Schule. Sie werden eher als junge Erwachsene behandelt, von denen man Eigenständigkeit erwartet. Das bedeutet mehr Freiheit, aber auch, dass niemand Ihnen hinterherläuft, wenn Unterlagen fehlen oder Aufgaben liegen bleiben.

Ihre Pflichten im Blick behalten

Die Berufsschule ist kein freiwilliges Zusatzangebot. Für Auszubildende besteht in aller Regel eine Pflicht zum Besuch, Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Länder. Daraus ergeben sich einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Anwesenheit: Fehltage müssen entschuldigt werden, in der Regel sowohl gegenüber der Schule als auch gegenüber dem Betrieb.
  • Ausbildungsnachweis: Im Berichtsheft dokumentieren Sie meist auch die Inhalte des Berufsschulunterrichts.
  • Kommunikation: Informieren Sie Ihren Betrieb über Prüfungstermine, Klassenfahrten oder Projekttage.

So gelingt der Start

Die ersten Wochen sind eine Umstellung, besonders wenn Arbeits- und Schultage im Wechsel stattfinden. Diese Tipps erleichtern den Einstieg:

  1. Legen Sie früh ein Ordnungssystem für Ihre Unterlagen an, analog oder digital.
  2. Planen Sie feste Lernzeiten ein, statt alles vor Klassenarbeiten nachzuholen.
  3. Verknüpfen Sie Schulstoff mit Ihrem Arbeitsalltag und stellen Sie im Betrieb gezielt Fragen dazu.
  4. Gründen Sie eine Lerngruppe mit Mitschülern, gerade vor der Zwischenprüfung.
  5. Sprechen Sie Probleme früh an, sei es bei Lehrkräften, Ausbildern oder der Schulsozialarbeit.

Manchmal passt der Schulstoff zeitlich nicht genau zu dem, was Sie gerade im Betrieb tun. Das ist normal und gleicht sich im Laufe der Ausbildung meist aus.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Schultag noch in den Betrieb?

Das hängt von der Länge des Unterrichtstags, Ihrem Alter und den geltenden Regelungen ab. Für Minderjährige gelten strengere Schutzvorschriften. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kammer nach.

Was passiert, wenn ich in der Berufsschule schlechte Noten habe?

Schlechte Noten allein beenden die Ausbildung nicht, sie sind aber ein Warnsignal. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch und nutzen Sie Förderangebote, damit Sie für die Prüfung gut vorbereitet sind.

Kann ich mit Abitur vom Unterricht befreit werden?

Eine vollständige Befreiung ist eher die Ausnahme. Unter Umständen ist aber eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Das muss mit Betrieb und Kammer abgestimmt werden.

Wer bezahlt die Schulbücher?

Das ist unterschiedlich geregelt. Teils stellt die Schule Material, teils übernimmt der Betrieb Kosten, teils zahlen Auszubildende selbst. Klären Sie das am besten gleich zu Beginn.