Lange krank: Was mit Ihrem Urlaub passiert und wann er ausgezahlt wird
Wer über Monate krankgeschrieben ist, sammelt trotzdem Urlaub an. Endet das Arbeitsverhältnis, etwa wegen Rente, wird der offene Urlaub in Geld abgegolten. Allerdings verfallen die Ansprüche nicht unbegrenzt spät.
Eine schwere Erkrankung bringt viele Sorgen mit sich. Ob der Jahresurlaub verloren geht, sollte nicht dazugehören. Das deutsche und das europäische Arbeitsrecht schützen Beschäftigte hier recht deutlich. Der Urlaub entsteht auch dann, wenn Sie monatelang nicht arbeiten können. Endet das Arbeitsverhältnis, wird er im Regelfall in Geld ausgezahlt. Es gibt aber Fristen und Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Urlaub entsteht auch ohne Arbeitsleistung
Der gesetzliche Urlaubsanspruch hängt nicht davon ab, wie viel Sie im Jahr tatsächlich gearbeitet haben. Entscheidend ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Wer krankgeschrieben ist, bleibt angestellt. Deshalb entstehen in dieser Zeit weiter Urlaubstage.
Das gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen und das Arbeitsverhältnis währenddessen ruht. Der Rentenbezug allein löscht den gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Beim vertraglichen oder tariflichen Mehrurlaub sieht es anders aus. Arbeitgeber und Tarifparteien dürfen ihn abweichend regeln. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich daher.
Wie lange angesammelter Urlaub erhalten bleibt
Unbegrenzt lässt sich Urlaub nicht ansparen. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Mindesturlaub in der Regel 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Urlaub aus einem Kalenderjahr ist dann also bis Ende März des übernächsten Jahres geschützt.
Eine wichtige Einschränkung gilt, wenn Sie im Urlaubsjahr zunächst gearbeitet haben und erst später erkrankt sind. Dann kann der Urlaub nur verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie vorher rechtzeitig und deutlich auf Ihren Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, bleiben die Tage oft länger bestehen.
Diese Punkte sollten Sie prüfen
- Seit wann sind Sie ununterbrochen arbeitsunfähig?
- Haben Sie im betreffenden Jahr zeitweise gearbeitet?
- Hat Ihr Arbeitgeber Sie schriftlich über offene Urlaubstage und deren Verfall informiert?
- Wie viele Tage stehen Ihnen gesetzlich zu, und wie viele zusätzlich laut Vertrag oder Tarif?
Auszahlung statt Freizeit: die Urlaubsabgeltung
Solange das Arbeitsverhältnis läuft, gilt ein klarer Grundsatz: Urlaub dient der Erholung und wird nicht einfach ausgezahlt. Das ändert sich, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Dann muss der Arbeitgeber die offenen Tage finanziell abgelten.
Typische Situationen, in denen das nach langer Krankheit vorkommt:
- Sie wechseln direkt aus der Krankheit in eine Rente, etwa eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente.
- Das Arbeitsverhältnis wird gekündigt oder per Aufhebungsvertrag beendet.
- Ein befristeter Vertrag läuft während der Krankschreibung aus.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst. Die Abgeltung ist Arbeitslohn und wird entsprechend versteuert und verbeitragt. Stirbt ein Beschäftigter, geht der Anspruch auf Abgeltung nach heutiger Rechtsprechung auf die Erben über.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch
Viele Ansprüche gehen nicht durch den Verfall verloren, sondern durch Untätigkeit. Gehen Sie deshalb strukturiert vor:
- Urlaubskonto anfordern: Bitten Sie die Personalabteilung um eine Aufstellung aller offenen Tage, getrennt nach Jahren.
- Fristen im Vertrag suchen: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Danach müssen Ansprüche innerhalb weniger Monate nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
- Schriftlich fordern: Machen Sie die Abgeltung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zeitnah und nachweisbar geltend. Nennen Sie die Anzahl der Tage und setzen Sie eine Frist.
- Beratung nutzen: Lehnt der Arbeitgeber ab, helfen Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Rechtsschutzversicherung weiter.
Überblick: Gesetzlicher und zusätzlicher Urlaub
| Frage | Gesetzlicher Mindesturlaub | Vertraglicher Mehrurlaub |
|---|---|---|
| Entsteht er während Krankheit? | Ja | Abhängig von Vertrag oder Tarif |
| Verfall bei Dauerkrankheit | In der Regel nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres | Kann kürzer geregelt sein |
| Abgeltung bei Ausscheiden | Ja | Meist ja, sofern nicht ausgeschlossen |
Häufige Fragen
Muss ich während der Krankschreibung Urlaub beantragen, damit er nicht verfällt?
Nein. Wer arbeitsunfähig ist, kann sich nicht erholen. Urlaub während einer Krankschreibung wird deshalb nicht verbraucht. Er bleibt bis zum Ende der Verfallsfrist bestehen.
Werden Krankheitstage im Urlaub angerechnet?
Nein, nicht wenn Sie sie durch ein ärztliches Attest nachweisen. Erkranken Sie während des Urlaubs, werden diese Tage nicht als Urlaub gezählt. Melden Sie die Erkrankung sofort und reichen Sie die Bescheinigung ein.
Kann mein Arbeitgeber die Abgeltung verweigern, weil ich lange nicht gearbeitet habe?
Für den gesetzlichen Mindesturlaub ist das nicht zulässig, solange der Anspruch noch nicht verfallen ist. Spielraum besteht allenfalls beim zusätzlichen Urlaub, wenn Vertrag oder Tarif das ausdrücklich vorsehen.
Bekomme ich die Abgeltung auch, wenn ich direkt in Rente gehe?
Ja. Der Übergang in die Rente beendet das Arbeitsverhältnis. Noch offene, nicht verfallene Urlaubstage sind dann in Geld auszuzahlen. Achten Sie auf mögliche Ausschlussfristen und fordern Sie den Betrag rechtzeitig schriftlich ein.


