Für Neulinge im weiten Feld der freien Wirtschaft ist es ja oft so, dass sie gerade mal die Ausdrücke Brutto und Netto kennen – aber nicht, welche Abgaben zu leisten sind und was vom hohen Bruttogehalt de facto übrig bleibt.

Die Steuerklasse richtet sich nach den Lebensumständen des Arbeitnehmers. Die bestimmt, welchen Freibetrag er oder sie erwirtschaften kann. Dieser wird vom zu versteuernden Brutto-Einkommen abgezogen, bevor ermittelt wird, welche Steuereinnahmen vom gesamten Brutto-Einkommen abgezogen werden.

Einkommenssteuer: Nachdem alle Freibeträge vom Brutto-Einkommen weg sind, wird der Rest nach Einkommenssteuer versteuert. Die richtet sich nach Steuerklasse und Einkommen. Ab 7.664 Euro wird progressiv berechnet, der Eingangssteuersatz liegt bei 15 Prozent, der höchste Steuersatz bei 42 Prozent.

Der Kirchensteuersatz beträgt in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württhemberg 9 %, bei den beiden sind es 8 %.

Krankenkasse: Privat versicherte zahlen extra, für gesetzlich versicherte wird der festgelegte Steuersatz der Krankenkasse abgezogen.

Außerdem müssen noch die Abgaben für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge abgezogen werden.

Wie das funktioniert, kann jeder selbst ausprobieren. Einfach in einen Nettolohnrechner die zu erwartenden Daten eingeben, und sehen, was übrig bleibt.

Das hilft auch ganz gut, wenn man sich auf einen Job bewirbt, die Gehaltsangaben sind nämlich immer brutto und schrumpfen nach Abzug aller Steuern oft ganz gewaltig.

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