Berlin – Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmer eigentlich davor schützen, von jetzt auf gleich ohne Stelle dazustehen. Beim Jobwechsel können sie aber auch ein Klotz am Bein sein. Komme ich dann früher aus einer langen Kündigungsfrist raus?

Erst einmal gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich beide daran halten. «Die Frist für den Arbeitnehmer darf nur nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.» Einzige Ausnahme: Sind Kündigungsfristen im Vertrag nicht geregelt, verlängern sie sich abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit automatisch – aber nur für den Arbeitgeber.

In manchen Branchen sind die beiderseits bindenden Kündigungsfrist sogar erheblich länger als die gesetzlichen Kündigungsfristen. «Für die Arbeitgeber geht es dann darum, begehrte Fachkräfte an sich zu binden», erklärt Meyer. «Häufig flankiert man das dann noch mit Vertragsstrafen oder einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.» Das klingt drakonisch. Aber ohne zusätzlichen Hürden ist eine Kündigungsfrist im Vertrag oft kein Hindernis für wechselwillige Arbeitnehmer. Denn was soll der Arbeitgeber machen, wenn jemand sofort weg will – ihn rauswerfen?

Arbeitnehmern rät Meyer deshalb: Klar sagen, dass man zu einem früheren Zeitpunkt raus will, als es die Frist erlaubt. «Der Arbeitgeber muss sich das dann überlegen», sagt er. «Will der Arbeitgeber bei diesem Arbeitnehmer, der keine Lust mehr zu arbeiten hat, an der Kündigungsfrist festhalten oder lässt er ihn vorzeitig ziehen?» Theoretisch gibt es für Arbeitnehmer auch noch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung – etwa dann, wenn eine Fortsetzung der Arbeit für den Mitarbeiter unzumutbar wäre. Genau wie bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber sind die Hürden dabei aber sehr hoch.

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(dpa/tmn)

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