Eine Krankschreibung ist gerade zur Winterzeit keine Seltenheit, da Kälte und Nässe dem menschlichen Organismus ordentlich zu schaffen machen. Ein Gang zum Arzt ist oftmals unausweichlich.

Viele denken, dass es aufgrund einer längeren oder regelmäßig auftretenden Krankheit und damit verbundenen Arbeitsausfällen zur Kündigung kommen kann. Aber wie steht es rechtlich um das Angstthema „Kündigung aufgrund von Krankheit“?

Krankschreibung – Wann kommt die Kündigung?

In der ehemaligen DDR waren Arbeitnehmer im Fall einer Krankheit nach § 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR vor einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers geschützt. Nach bundesdeutschem Recht war dies nie so, und auch heute sind Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung im Krankheitsfall geschützt.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet trotz der weitverbreiteten Annahme keinen Schutz vor einer Kündigung im Falle einer Krankschreibung. Ganz im Gegenteil: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Krankheit sogar Grund einer Kündigung sein.

In welchen Fällen kann gekündigt werden?

Es müssen drei Bedingungen erfüllt sein, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bekommen.

  1. Es muss eine so genannte „negative Gesundheitsprognose“ vorliegen. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen müssen, die weitere Erkrankungen des Arbeitnehmers rechtfertigen.
  2. Das Fehlen eines Mitarbeiters löst Schwierigkeiten im betrieblichen Ablauf aus. Es kommt also zu einer Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers in wirtschaftlicher und betrieblicher Hinsicht. Hohe Lohnfortzahlungskosten zählen ebenso dazu.
  3. Es muss jedoch stets eine Interessenabwägung erfolgen, die zugunsten des Arbeitgebers erfolgen muss. Im Falle unzumutbarerBelastungen für das Unternehmen kann es nun zur Kündigung kommen.

Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen ist die Kündigung unzulässig.

Kurzerkrankungen

Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen müssen ebenfalls diese drei Bedingungen erfüllt werden, ansonsten ist diese nicht zulässig. Gerade die Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen entrichten muss, bringen dem Unternehmen horrende Kosten.

Bei einer langandauernden Erkrankung und damit einhergehender Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das ursprüngliche Gehalt. Nach Ablauf dieser Zeit zahlt die zuständige Krankenkasse Krankengeld an den Patienten. Eine Kündigung in solch einem Fall unter Berücksichtigung der zuvor erwähnten Bedingungen ist normalerweise zulässig.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

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