Essen – Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Der Spruch hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel, etwas Wahres ist aber noch immer dran. Doch muss ich als Azubi deswegen jede Aufgabe erledigen – putzen und Kaffee kochen inklusive?

Das kommt ganz auf den Job und die Aufgabe an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Erlaubt sind alle Aufgaben, die etwas mit der Ausbildung zu tun haben», sagt Schipp. Wichtig sei dabei, diese Definition nicht zu eng zu fassen. Denn auch wenn eine Tätigkeit nicht zum Kerngeschäft eines Berufs gehört, kann sie trotzdem gelegentlich anfallen, auch für fertig Ausgebildete. Und dann können sich auch Azubis nicht davor drücken.

In manchen Ausbildungsberufen sind vermeintliche Hilfstätigkeiten sogar elementarer Teil des Berufsbilds: Im Lebensmittelhandwerk zum Beispiel ist Hygiene ein wichtiges Thema. Ums Putzen werden Azubis bei einem Fleischer oder Bäcker daher vermutlich nicht herumkommen. Und wer seine Ausbildung bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt macht, wird sich zumindest gelegentlich auch um den Kaffee für Klientenbesuche kümmern müssen.

Gibt es dagegen keinen Bezug zum Ausbildungsinhalt, und sei er noch so klein, müssen Auszubildende eine Aufgabe auch nicht erledigen, sagt Schipp: «Ich kann den Azubi nicht jeden Tag zum Brötchen holen schicken.»

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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