Frankfurt/Main – Früher wurde bei der Deutschen Flugsicherung

viel geraucht. «Man kennt das aus alten Filmen. Beinahe jeder hatte

eine Zigarette in der Hand», sagt eine Sprecherin.

Mancherorts haben Vorhänge und Teppiche «eine gewisse Duftmarke» gehabt. Später seien die Raucher in der Unternehmenszentrale in Langen nach und nach eingeschränkt worden. Erst habe es drinnen noch «Raucherinseln» gegeben. Mittlerweile müssen die Raucher raus.

«Es gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf einen rauchfreien

Arbeitsplatz», sagt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft

Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser ist begründet

in der Arbeitsstättenverordnung. Das schützt insbesondere

Nichtraucher – und schränkt Raucher ein. Die meisten Unternehmen

hätten in den vergangenen Jahren mit Betriebsvereinbarungen

Regelungen getroffen, die zwischen Rauchern und Nichtrauchern

vermitteln.

Diese Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Mitarbeitern oder dem

Betriebsrat beantworten viele Fragen: Wo darf geraucht werden? Gibt

es Raucherräume? Müssen die Raucher die Uhr stechen, wenn sie für

eine Zigarettenlänge ihren Arbeitsplatz verlassen? So vielfältig wie

die Unternehmen sind auch die Regelungen.

Bei Daimler zum Beispiel ist das Rauchen in allen Gebäuden verboten.

«Außerhalb von Gebäuden gilt das Rauchverbot, soweit es sich um

feuergefährdete Bereiche handelt», heißt es in der

Gesamtbetriebsvereinbarung. Raucherräume gibt es nach Angaben des

Unternehmens keine.

«Es gibt keinen Anspruch auf einen Raucherraum», sagt Anwalt Lunk.

Durch die Gerichte sei aber klargestellt, dass der Betrieb das

Rauchen nicht komplett verbieten darf. Eine Ausnahme wäre, wenn ein

Verbot aus Sicherheitsgründen nötig ist.

Gefährlich wären Glimmstängel auf dem Vorfeld des Frankfurter

Flughafens. Wegen des Umgangs mit Kerosin sei das Rauchen dort schon

lange verboten, sagt Dieter Hulick, Sprecher bei der

Betreibergesellschaft Fraport. «Selbst wenn Sie Hangars in Filmen aus

den 50ern sehen, hängen da überall «No Smoking»-Schilder», fügt er

hinzu. Man habe in den Bereichen aber Raucherräume.

In Flugzeugen habe sich das Rauchverbot erst seit Beginn der 1990er

Jahre nach und nach durchgesetzt, erläutert Hulick. Ansonsten dürfen

die Flughafen-Angestellten laut Betriebsvereinbarung nur draußen

rauchen. Nicht in den Raucher-Lounges für die wartenden Fluggäste,

sondern vor der Tür. Stechen müssen sie nicht, aber die Pause sollte

in einem «vertretbaren Rahmen» sein, sagt Hulick.

«Ein Recht auf eine bezahlte Raucherpause gibt es nicht», sagt Lunk.

Der Arbeitgeber könne verlangen, dass der Arbeitnehmer sich vor dem

Rauchen aus- und danach wieder einstempelt. Grundsätzlich sei ein

Verstoß ein kündigungsrelevanter Sachverhalt, sagt Lunk. Eine

Kündigung sei aber nur verhältnismäßig und damit realistisch, wenn

dies öfters passiere.

Schwieriger sei die Lage, wenn Angestellte in Krankenhäusern und

Schulen beim Rauchen im Gebäude erwischt würden. In den öffentlichen

Einrichtungen vieler Bundesländer und des Bundes ist das Rauchen per

Gesetz verboten. «Ein Verstoß gegen ein solches Gesetz ist schon eher

ein Kündigungsgrund, aber immer muss der Einzelfall betrachtet

werden», sagt Lunk.

Gibt es bei all den Gesetzen noch Rückzugsräume für die Raucher? An

den Standorten Hamburg und Bayreuth des Tabakunternehmens British

American Tobacco regelt eine sogenannte «Smoking Policy», ob geraucht

werden darf. Der Einzelbüroinhaber entscheidet demnach erstmal

selbst. Vor einer Besprechung wird verhandelt: Wenn der Qualm nur

einen störe, würde es automatisch zum «Nichtrauchermeeting».

Bei Mittelstandsunternehmen sieht mancher Nachholbedarf bei der

Verbannung des Zigarettenqualms. Erst 30 Prozent der Mittelständler

würden sich mit Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung

beschäftigen, zu denen auch Rauchen zähle, sagt Mario Ohoven,

Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft.

Das Bild vom Bauarbeiter mit Kippe im Mund scheint aber nicht mehr in

Stein gemeißelt. «Dieses Klischee ist nicht mehr so richtig», sagt

Sicherheitsingenieur Wilfried Figiel, der auf Baustellen in Berlin

und Brandenburg regelmäßig knapp 400 Bauarbeiter sieht. «Es rauchen

ein Drittel weniger als vor zehn Jahren.» Laut Betriebsvereinbarung

einiger Niederlassungen des Straßenbauunternehmens Eurovia darf in

den Gemeinschaftscontainern am Bau nicht mehr geraucht werden.

Beim Bauunternehmen Hochtief kommt man ohne Betriebsvereinbarung zum

Thema Rauchen aus. Auf Freiluftbaustellen gebe es keine

expliziten Regelungen, sagt ein Unternehmenssprecher. In den

Containerburgen sei Nichtrauchen ein «übergreifender Konsens». Und

auch hier bröckelt das Klischee: Generell ließe sich feststellen,

dass die Anzahl der Raucher drastisch abgenommen hat. «Selbst auf

Baustellen stellen wir einen zunehmenden Gebrauch von E-Zigaretten

fest.»

Fotocredits: Sebastian Gollnow
(dpa)

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