München – Der alte Job ist gekündigt, der neue Vertrag unterschrieben – genau die richtige Gelegenheit, um in einer Rundmail gehörig über Firma und Vorgesetzte herzuziehen? «Lieber nicht», sagt Michael Felser, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Brühl bei Köln.

In so einem Fall könne nämlich die fristlose Kündigung folgen. «Besser ist, man verhält sich vernünftig – wer weiß, wann man sich wieder begegnet.»

Doch wie verabschiedet man sich von Kollegen und Vorgesetzten auf gelungene Art und Weise? «Das kommt darauf an, ob man freiwillig geht oder nicht», sagt Alexandra Gilde von der Firma stg – die Mitarbeiterberater, die betriebliche Sozialberatung und Newplacement anbietet. «Wer vom Werksschutz vom Unternehmensgelände geführt wird, entwickelt sicher einen Groll und will sich nicht mehr mit einem klassischen Ausstand verabschieden.» Kommt die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers, gilt dennoch: Man sollte versuchen, mit der Situation abzuschließen.

Ausstand mit netter Geste

Generell ist wichtig, sich bewusst zumachen, dass nur eine Funktion beendet wird. Auch wenn der Job Vergangenheit ist, müssen Bekanntschaften nicht unbedingt enden. Es sei immer klug, die Beziehungen zu halten und Netzwerke weiter zu pflegen, rät die Personalberaterin und Autorin Doris Brenner. Wenn möglich, sollte man nicht einfach verschwinden und wortlos gehen. «Man nimmt sich damit selbst die Chance des Abschieds.» Sie schlägt einen Ausstand mit Kuchen und gegebenenfalls einer kleinen Abschiedsgeste vor – das gilt natürlich auch, wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt.

Keinen Platz hat an dieser Stelle das Nachtreten gegen den Vorgesetzten oder die Firma: «Der Ausstand ist nicht die Gelegenheit, um Frust abzulassen oder dem Chef vor versammelter Mannschaft all das zu sagen, was man sich vorher nicht getraut hat», sagt Brenner. Kleine Anekdoten seien in Ordnung – wenn sie zum Lächeln animieren. Beginnen die Kollegen oder Vorgesetzten zu sticheln, sollte man ruhig bleiben, raten die Experten. Das Sticheln sei ein Zeichen von Betroffenheit, Enttäuschung, manchmal auch Neid.

Kündigungsbekanntgabe mit den Vorgesetzten absprechen

Arbeitsrechtlich hat man jede Menge Freiheiten, sagt Anwalt Felser: «Man darf sowohl über die Gründe für den Jobwechsel sprechen als auch über das alte und das neue Gehalt.» Kollegen abwerben darf dagegen niemand. «Das ist erst nach dem letzten Arbeitstag erlaubt.» Und selbstverständlich gilt: «Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss man wahren.»

Wann man die eigene Kündigung bekanntgibt, spricht man am besten mit den Vorgesetzten ab. «Insbesondere für die externe Kommunikation bei Kunden und Geschäftspartnern sollte mit dem Arbeitgeber eine klare Regelung bestehen», sagt Brenner. Kommen erst die Gerüchte über den Flurfunk in Gang, verliert man schnell die Kontrolle über die Situation.

Saubere Übergabe gewährleisten

Darüber hinaus sollte man eine ordentlichen Arbeitsplatz hinterlassen. Zu den No-Gos gehört eine unsaubere Übergabe oder Dokumentation für einen Nachfolger. Schleifen lassen sollte man den Job in den letzten Tagen ebenfalls nicht. «Man sollte einfach ein positives Bild hinterlassen, so dass man sich gern an den früheren Kollegen erinnert», rät Gilde. Denn oft macht es Sinn, mit dem alten Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben. So kann es sein, dass man beruflich noch miteinander zu tun hat, und auch eine Rückkehr kann manchmal eine Option sein.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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