Aufhebungsvertrag: Wann er sich lohnt und wann Sie besser nicht unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis schnell und im gegenseitigen Einvernehmen. Er bringt aber auch Risiken mit sich. So prüfen Sie, ob er zu Ihrer Situation passt.
Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet mit einer Kündigung. Oft setzen sich beide Seiten an einen Tisch und regeln das Ende gemeinsam. Das Ergebnis ist ein Aufhebungsvertrag. Er wirkt unkompliziert und schnell. Gerade diese Schnelligkeit kann aber teuer werden, wenn Sie die Folgen nicht kennen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann sich die einvernehmliche Trennung für Sie lohnt, welche Fallstricke es gibt und wie Sie gut vorbereitet in die Verhandlung gehen.
Was einen Aufhebungsvertrag von der Kündigung unterscheidet
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Eine Seite entscheidet, die andere muss das Ergebnis hinnehmen oder sich dagegen wehren. Beim Aufhebungsvertrag ist das anders: Sie und Ihr Arbeitgeber einigen sich gemeinsam darauf, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede:
- Keine Bindung an Kündigungsfristen: Den Endtermin legen Sie frei fest. Er kann in wenigen Tagen liegen oder erst in einigen Monaten.
- Kein Kündigungsschutz: Der allgemeine Kündigungsschutz greift nicht, ebenso wenig ein besonderer Schutz, etwa für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie diesen Schutz auf.
Typische Situationen, in denen er sinnvoll sein kann
Ein Aufhebungsvertrag ist weder gut noch schlecht. Es kommt darauf an, wer ihn wünscht und warum. Diese Fälle sprechen häufig dafür:
- Ein neuer Job wartet: Ihr künftiger Arbeitgeber möchte, dass Sie früher anfangen, als es Ihre Kündigungsfrist erlaubt. Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie den Wechsel beschleunigen.
- Das Arbeitsumfeld belastet Sie: Wenn Konflikte oder Überlastung Ihre Gesundheit gefährden, verschafft Ihnen eine schnelle Trennung Luft.
- Ihr Arbeitgeber baut um: Sollen Stellen wegfallen, lässt sich oft ein besseres Paket aushandeln als bei einer Kündigung.
- Sie wollen sich neu orientieren: Für eine Weiterbildung, eine Selbstständigkeit oder eine Auszeit kann ein geplanter Ausstieg mit klaren Konditionen hilfreich sein.
Die Risiken: Darauf sollten Sie achten
Folgen beim Arbeitslosengeld
Die Agentur für Arbeit wertet einen Aufhebungsvertrag in der Regel so, als hätten Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Ohne wichtigen Grund kann deshalb eine Sperrzeit drohen, in der Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn Ihnen ohnehin eine rechtmäßige Kündigung aus betrieblichen Gründen bevorstand. Halten Sie den Grund schriftlich im Vertrag fest. Ob er ausreicht, sollten Sie vorab prüfen lassen.
Verlust von Ansprüchen
Ein Vertrag, der alle gegenseitigen Ansprüche für erledigt erklärt, kann Ihnen Geld kosten. Das betrifft etwa offene Überstunden, Resturlaub, Boni oder Provisionen. Lesen Sie solche Ausgleichsklauseln besonders genau.
Zeitdruck
Wird Ihnen ein Vertrag vorgelegt, den Sie sofort unterschreiben sollen, ist Vorsicht geboten. Sie haben das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen. Wer Sie unfair unter Druck setzt oder mit unzulässigen Mitteln droht, riskiert, dass der Vertrag später angefochten werden kann. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht. Besser ist es, gar nicht erst übereilt zu unterschreiben.
Formvorschriften: Ohne Papier geht es nicht
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Beide Seiten unterschreiben eigenhändig auf demselben Dokument. Eine Absprache am Telefon, ein Handschlag oder eine E-Mail genügen nicht. Lassen Sie sich außerdem ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar aushändigen.
Was Sie aushandeln können
Der große Vorteil des Aufhebungsvertrags: Sie können mitgestalten. Folgende Punkte sollten Sie ansprechen:
| Punkt | Worum es geht |
|---|---|
| Abfindung | Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Ihrer Verhandlungsposition ab. |
| Beendigungstermin | So früh oder so spät, wie es Ihnen nützt, etwa passend zum Start im neuen Job. |
| Arbeitszeugnis | Vereinbaren Sie eine Note oder ein Recht, den Text vorzuschlagen. |
| Freistellung | Bezahlte Freistellung bis zum Ende, gegebenenfalls unter Anrechnung von Resturlaub. |
| Offene Zahlungen | Bonus, Überstunden und Urlaubsabgeltung ausdrücklich regeln. |
| Betriebliche Leistungen | Firmenwagen, Diensthandy oder betriebliche Altersvorsorge klären. |
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Nehmen Sie den Entwurf mit und bitten Sie um Bedenkzeit.
- Lassen Sie den Vertrag von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder von Ihrer Gewerkschaft prüfen.
- Klären Sie mit der Agentur für Arbeit, welche Folgen beim Arbeitslosengeld zu erwarten sind.
- Formulieren Sie Ihre Forderungen und setzen Sie Prioritäten.
- Unterschreiben Sie erst, wenn alle wichtigen Punkte klar geregelt sind.
Häufige Fragen
Muss ich einen angebotenen Aufhebungsvertrag annehmen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben. Lehnen Sie ab, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Möchte Ihr Arbeitgeber die Trennung trotzdem, muss er kündigen, und dann gelten Fristen und Kündigungsschutz.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
In aller Regel nicht. Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Je besser Ihr Arbeitgeber Sie loswerden möchte und je schwieriger eine Kündigung für ihn wäre, desto stärker ist Ihre Position.
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Täuschung, Drohung oder unfairen Verhandlungsmethoden, lässt sich der Vertrag angreifen. Holen Sie dann umgehend rechtlichen Rat ein, denn Fristen spielen eine Rolle.
Lohnt sich eine Beratung vor der Unterschrift?
Ja, fast immer. Eine fachkundige Prüfung kostet im Vergleich zu einer Sperrzeit oder verlorenen Ansprüchen wenig. Gewerkschaftsmitglieder erhalten häufig kostenlose Unterstützung, und auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Tarif einspringen.

