Düsseldorf/Freiburg – Ist ein Raum kälter als 17 Grad, dürfen Mitarbeiter dort nicht dauerhaft arbeiten. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 4800/19), auf das der DGB Rechtsschutz verweist.

Im konkreten Fall ging es um ein Ladengeschäft, in dem die Raumtemperaturen über einen langen Zeitraum zu niedrig waren. Die Mindestwerte der
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumtemperatur zwischen 17 und 21 Grad Celcius vor.

Bei einem Ortsbesuch maßen die Mitarbeiter der zuständigen Behörde aber nur 14 Grad – auch nach wiederholter Aufforderung unternahm der Ladenbesitzer keine ausreichenden Gegenmaßnahmen.

Daraufhin verbot die Arbeitsschutzbehörde, dass weiterhin Mitarbeiter in den Räumen beschäftigt werden dürfen. Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zufolge war diese Anordnung rechtmäßig.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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