Die Betriebsausgaben sind nicht nur in Bezug auf die Kosten im Unternehmen wichtig. Auch aus steuerlicher Sicht sind sie ein sehr bedeutsamer Punkt in der Bilanz jedes Unternehmens. Mit der richtigen fachlichen Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater lassen sich darüber ganz legal Steuern sparen.

Was sind Betriebsausgaben?

Diese Ausgaben sind per Definition Aufwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstanden sind oder damit in einem engen Zusammenhang stehen. Eine zwingende Notwendigkeit muss aber nicht gegeben sein. Es ist auch nicht der Nachweis erforderlich, dass eine Betriebsausgabe zweckmäßig ist. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die Ausgabe mit dem Betrieb im Zusammenhang steht und nicht privat veranlasst ist. In diesem Fall können die Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und fallen bei einer Betriebsprüfung durch. Sofern die Ausgabe jedoch teilweise betrieblich veranlasst ist, wird von sogenannten gemischten Kosten gesprochen. Dabei ist es wichtig, die betrieblichen Kosten strikt von den privat veranlassten Kosten zu trennen. Beispielsweise ist eine Dienstreise zu einem Geschäftspartner nach München eindeutig betrieblich veranlasst. Auch der dortige Hotelaufenthalt fällt darunter. Wenn der Unternehmer aber am Abend allein ins dortige Theater geht, dann ist die Ausgabe privat veranlasst.

Wie lassen sich Steuern sparen?

Betriebsausgaben sind steuerlich absetzbar. Es kommt also darauf an, wie die Betriebskosten im Unternehmen gehandhabt werden. Wenn ein privat gekauftes Auto für betriebliche Fahrten eingesetzt wird, kann dieser Aufwand mit einer Pauschale je Kilometer geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch Bewirtungskosten in Gaststätten betrieblich veranlasst sein. Allerdings gibt es hier ein paar Dinge zu beachten: Die Bewirtungsrechnung muss alle notwendigen Angaben beinhalten. Bewirtungen von Arbeitnehmern oder Aufwendungen für Betriebsfeiern sind zu 100 Prozent abzugsfähig. Beim Essen mit Geschäftspartnern können dagegen nur 70 Prozent geltend gemacht werden. Allerdings kann die anfallende Mehrwertsteuer in jedem Fall als Vorsteuer angerechnet werden. Es kann beispielsweise auch günstiger sein, ein technisches Gerät zu mieten, anstatt es zu kaufen. Denn die Miete ist sofort vollständig steuerlich absetzbar, während der Kauf bei höherwertigen Wirtschaftsgütern über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden muss.

Ein Tipp zum Schluss

Die Betriebskosten sind breit gefächert und die steuerlichen Regelungen oftmals komplex. Um alle Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen ausschöpfen zu können, ist die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung (informieren Sie sich zum Beispiel auf http://www.pro-votum.de/) empfehlenswert.

Bild gestellt von: thinkstockphotos, 154141152, iStock, Nastco

Werbung