Rechtliches

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Betriebsrat darf Gehälter mit Namen einsehen

Düsseldorf - Der Betriebsrat darf die Gehaltslisten eines Betriebes inklusive den dazugehörigen Namen einsehen. Das ist mit dem Datenschutzgesetz vereinbar. Darauf weist der Bund-Verlag unter Berufung auf ein U...