Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, also Menschen mit sogenanntem Handicap, haben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB) einen Anspruch auf Teilhaben am Arbeitsleben und auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die Berufliche Rehabilitation steht Personen zu, die länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch krank sind.

Rehabilitation in beruflicher Hinsicht

Neben der medizinischen Rehabilitation steht ihnen als zweite Komponente auch eine Rehabilitation in beruflicher Hinsicht zu, um ihre Möglichkeiten der Teilhabe zu verbessern und zu optimieren. Die berufliche Rehabilitation soll der Eröffnung neuer Chancen dienen und neue Perspektiven schaffen, um Betroffenen neuen Lebensmut und Unterstützung zu geben. Zuständig für die Leistungen ist immer einer dieser Leistungsträger: der gesetzliche Rententräger, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge und des Rechts auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, die öffentliche Jugendhilfe oder die Sozialhilfe. Welcher Leistungsträger zuständig ist, muss im einzelnen Fall individuell geklärt werden.

Antrag auf Rehabilitationsleistung

Ein Antrag auf Rehabilitationsleistung ist bei einem der oben genannten Träger oder einer gemeinsamen Servicestelle der Reha-Träger einzureichen. Innerhalb von 2 Wochen prüft dann der Träger, bei dem der Antrag abgegeben wurde, ob er zuständige ist. Ist er zuständig, muss er innerhalb von 3 Wochen eine Entscheidung treffen. Ausnahme: Ein Gutachten ist für die Beurteilung notwendig. In diesem Fall beauftragt der Reh-Träger einen Sachverständigen der innerhalb von 2 Wochen ein Gutachten erstellt. Nach dem Vorliegen dieses Gutachtens hat der Reha-Träger weitere Wochen Zeit, seine Entscheidung zu fällen.

Reha-Träger

Ist der Träger, bei dem der Antrag einging, nicht zuständig, leitet er den Antrag unverzüglich an den zuständigen Reha-Träger weiter. Sollte der Träger, an den weitergeleitet wurde, ebenfalls nicht zuständig sein, muss dieser klären von wem und in welcher Weise über den Antrag entschieden werden muss.
Welcher Träger verantwortlich ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem aber zum Beispiel die Dauer der Beitragszahlung in die Sozialkassen. Der Antragssteller darf selbstbestimmt und in gleichberechtigter Teilhabe handeln und entscheiden, die beruflichen Entscheidungen müssen seinen Fähigkeiten entsprechend getroffen werden. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Antragssteller zur Mitwirkung.

Hilfe für Antragssteller

Der Antragssteller hat die Möglichkeit folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hilfe zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, darunter fallen zum Beispiel die Übernahme von Umzugskosten, Beratung durch Reha-Berater, die Übernahme von Kosten für technische Arbeitshilfen oder Arbeitsausrüstung. Hilfe zur Berufsvorbereitung und Praktika, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern und betriebliche Qualifizierung vor Ort.

Ausbildungs- oder Eingliederungszuschüsse

Hilfe zur beruflichen Ausbildung, Anpassung und Weiterbildung, Existenzgründerzuschüsse, sonstige Hilfen wie zum Beispiel Kraftfahrzeughilfen, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen und Leistungen an den Arbeitgeber, zum Beispiel Ausbildungs- oder Eingliederungszuschüsse. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation und der Ausführung der Leistungen gilt in Deutschland der Grundsatz „so normal wie möglich, so speziell wie nötig.“ Menschen mit Handicap sollen ein gleichberechtigter und auch wichtiger Teil unserer Gesellschaft sein und bleiben.

Anstieg psychischer Erkrankungen

Gerade im Zeitalter des Anstiegs psychischer Erkrankungen ist die berufliche Rehabilitation heute ein wichtiger Bestand einer sozialen Gesellschaft. Im Jahr 2020 wird Depression Beispielswiese die zweithäufigste Krankheit der Welt sein. Umso wichtiger, dass unsere Gesellschaft Menschen unterstützt, die nach einer krankheitsbedingten Pause oder einer Behinderung, Anschluss und Selbstverwirklichungsmöglichkeit in der Gesellschaft suchen.

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