Der Jobverlust geht in den meisten Fällen mit einer herben Einbuße der Lebensqualität einher. Auf einmal fehlt ein Gehalt und Sie wissen nicht, wie es in der nächsten Zeit weitergeht und wie Sie mit dem deutlich gesunkenen Budget leben sollen. Im Einzelfall können Sie von einer Abfindung profitieren. Doch hierzu sollten Sie wissen, dass es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Abfindungszahlung des Arbeitgebers gibt.

Die Entlassungsentschädigung, eine Möglichkeit der Abfindung

Auch wenn das deutsche Arbeitsrecht keine reguläre Abfindung vorsieht, erhalten viele Arbeitnehmer eine sogenannte Entlassungsentschädigung. Im Endeffekt handelt es sich bei dieser Sonderzahlung darum, dass Sie die Kündigung akzeptieren und auf eine juristische Klage verzichten. Allein aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Abfindung berechnen und darüber in Kenntnis sind, welche Summe Ihnen im Falle der Kündigungsakzeptanz „zusteht“. Fakt ist auch, dass die meisten Arbeitgeber die Forderung akzeptieren, sofern sie sich im Rahmen bewegt und nicht unverhältnismäßig hoch ist. Sollte das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall zur Anwendung kommen, haben Sie sogar ein Recht auf eine betriebsbedingte Abfindung. Diesen Beschluss hat das Arbeitsgericht gefällt und darauf können Sie sich berufen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie entlassen und Ihnen die Abfindung schuldig bleiben möchte.

Die Höhe der Abfindung – eine Verhandlungssache

Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, können Sie auch keine Ansprüche an eine Abfindung mit der Summe X stellen. Im Endeffekt ist die Zahlung des Arbeitgebers eine Verhandlungssache, sodass sich Ihr Verhandlungsgeschick in diesem Punkt auszahlt. Entscheidende Faktoren zur Berechnung sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und die Dringlichkeit, mit der Ihr Arbeitgeber Ihre Position neu vergeben möchte. Hilfe gibt es bei Steuerberatern, bei Rechtsanwälten und bei verschiedenen Institutionen, die sich mit dem Steuer- und Abfindungsrecht auskennen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie nicht einfach aus dem Bauch heraus ein Angebot vorschlagen und hoffen, dass Ihr Arbeitgeber darauf eingeht.

Viele Arbeitgeber zahlen die Abfindung freiwillig

Der Arbeitgeber trägt das Risiko, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung klagt und dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber das Nachsehen, was ihm bekannt ist und weswegen er bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Denn die Praxis zeigt, dass entschädigte Arbeitnehmer in den meisten Fällen keine Klage erheben und dass der Arbeitgeber die Stelle neu besetzen kann. Die Abfindung ist in diesem Fall ein Vorteil für beide Seiten, da sie dem Arbeitgeber einen zeitintensiven und nervenaufreibenden Prozess und dem Arbeitnehmer das Risiko eines akuten finanziellen Engpasses erspart. Sollten Sie sprichwörtlich aus dem Nichts heraus eine Kündigung bekommen, lohnt sich die Verhandlung über eine Abfindung, sofern Sie schon länger im Job sind und Ihren Anspruch begründen können. In diesem Fall sind die meisten Arbeitgeber bereit, eine vereinbarte Summe zu zahlen und keine Kosten in einen langwierigen Gerichtsprozess zu investieren.

Um die Abfindung korrekt zu berechnen, sind die Jahre der Betriebszugehörigkeit und der monatliche Verdienst wichtig. Auch Informationen darüber, ob und in welcher Höhe andere gekündigte Mitarbeiter entschädigt wurden, kann bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hilfreich sein. Bei allen Chancen und Möglichkeiten sollten Sie aber beherzigen, dass es kein Recht auf die ersehnte Abfindung gibt und dass jeder Arbeitgeber im eigenen Ermessen entscheiden und eine Summe X zahlen, oder es aber auf eine Klage ankommen lassen kann.

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