Wer kann sich nicht mehr an seine Jugendzeit erinnern, die Zeit in der irgendwie alles einfacher war, man selbst toleranter und offener und auch risikofreudiger handelte. Jeder von uns hat seine kleinen Jugendsünden, schlimm nur, wenn diese ausgeartet sind und auch heute noch ihre Spuren im Berufsleben hinterlassen können. Daher sollte sich auch jeder Jugendliche darüber im klaren sein, was eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis bedeuten kann und jeder Arbeitnehmer wissen, welche Rechte er in diesem Fall hat. Generell gilt: Wenn die Eintragung nicht relevant für die ausgeschriebene Stelle ist, darf der Arbeitgeber keine Einsicht in das Führungszeugnis verlangen, das gilt auch für eine mündliche Befragung im Bewerbungsgespräch.

Spricht ihr Chef Sie also auf Vorstrafen an, müssen sie keine Auskunft geben, sofern die Straftat keinen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle hat. Bewirbt man sich um den Posten einer Verkäuferin ist es natürlich schon relevant, ob in der Vergangenheit Diebstähle oder ähnliche Straftaten vorgefallen sind, diese müssen dem Arbeitgeber genannt werden. Diese Tatsache legitimiert jedoch nicht automatisch die Einsicht in das Führungszeugnis, denn hier können neben den bekannten, relevanten Delikten auch für den Arbeitgeber irrelevante Straftaten aufgeführt sein, die bei den Stellenvergabe nicht berücksichtigt werden dürfen. Auch kann das Führungszeugnis bereinigt werden, denn es gibt eine Ablauffrist für die Einträge. Diese kann direkt beim zuständigen Amt erfragt werden, beträgt jedoch meist 5 Jahre plus der auferlegten Freiheitsstrafe (wenn dazu verurteilt) in Jahren. Ist die Eintragung relevant für den Berufswunsch, muss man sich jedoch seiner Vergangenheit stellen und hoffen, dass der potentielle Arbeitgeber, trotz der Vorstrafe bereit ist dem Bewerber eine Chance zu geben. Natürlich ist es immer besser nicht erst im Nachhinein über die Konsequenzen seiner Tat nachdenken zu müssen, sondern von vornherein durchdacht zu handeln, um nicht erst in eine solche Situation kommen zu müssen.