Das Überbrückungsgeld ist ein Zuschuss für die Existenzgründung. Wie bekommt man die staatliche Subvention und was ist zu beachten?

Wer eine Karriere in der Selbstständigkeit starten will, ist oft auf staatliche Subventionen angewiesen. Arbeitslose konnten bis 2006 Überbrückungsgeld erhalten, dass besonders die erste Zeit der Existenzgründung erleichterte.

An die Stelle des Überbrückungsgelds sind für Arbeitslosengeld I Empfänger der Gründungszuschuss und für Arbeitslosengelds II Empfänger das Einstiegsgeld getreten.

Was ist Überbrückungsgeld?

Bis 2006 gab es zwei Möglichkeiten zur Unterstützung der Existenzgründung. Beim Sprung in die Selbstständigkeit sind die ersten Monate immer die schwierigsten. Bis Existenzgründer vom eigenen Unternehmen leben können und genug Einnahmen haben, müssen sie in der ersten Zeit zunächst viel investieren. Das Überbrückungsgeld konnte man deshalb in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit beziehen. Die Höhe orientierte sich an dem bis dahin erhaltenen monatlichen Arbeitslosengeld.

Existenzgründer konnten sich bis 2006 noch zwischen dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss, der Ich-AG, entscheiden. Die Ich-AG galt für Selbstständige, deren Einnahmen 25.000 Euro nicht überschritten. Über drei Jahre konnten sie nach Gründung des Unternehmens Zuschüsse erhalten. Im ersten Jahr der Existenzgründung waren das 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.

Überbrückungsgeld wurde vom Gründungszuschuss abgelöst

Diese beiden Formen der staatlichen Subvention wurden jetzt zum Gründungszuschuss zusammengelegt.

Der Gründungszuschuss wird in den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit in der Höhe des letzten Arbeitslosengeldes erteilt und zusätzliche erhält der Existenzgründer eine Pauschale von 300 Euro im Monat. Nach den ersten neun Monaten erhalten Existenzgründer für weitere sechs Monate nur noch die 300 Euro monatlich.

Ab dem neunten Monaten ist es jedoch schwerer die staatliche Subvention zu erhalten. Existenzgründer müssen nachweisen, dass ihr Unternehmen mittlerweile gut läuft und sie in diesem hauptberuflich tätig sind.

Das Einstiegsgeld wird nur an Empfänger von Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Agentur für Arbeit ist nicht verpflichtet diesen Zuschuss zu zahlen und auch die Höhe kann variieren. Das Einstiegsgeld ist deshalb eine Kann-Zahlung der Agentur für Arbeit.

Wer den Einstieg in die Selbstständigkeit wagen will, sollte sich vorher gründlich informieren. Es gibt Fachverbände, die sich mit diesem Thema befassen, aber auch Unternehmensberater oder Steuerberater können ihnen bei der Existenzgründung helfen.

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