Nicht wünschenswert, aber dennoch immer wieder Realität: Treten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unüberbrückbare Differenzen auf, treffen sich beide Parteien oftmals vor dem Arbeitsrichter wieder. Doch wie geht eine Klage vor dem Arbeitsgericht vonstatten und welche Verfahrenswege gilt es einzuhalten?

Wege der Klageeinreichung

Vor Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht ist zu prüfen, ob dieses im vorliegenden Streitfall prinzipiell zuständig ist. Grundsätzlich gilt hier, dass seitens des Arbeitsgerichts nur Streitigkeiten bearbeitet werden, die unter das sogenannte Arbeitsgerichtsgesetz fallen. Hierzu zählen in erster Linie Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Aber auch Streitfälle zwischen Arbeitskollegen werden hier verhandelt, wenn der Konflikt zwischen den Parteien mit dem Arbeitsverhältnis in einem Zusammenhang steht.
Die Klage selbst kann auf unterschiedlichen Wegen eingereicht werden. So etwa durch eine beauftragte Anwaltskanzlei, welche die Klage beim Arbeitsgericht einreichen wird. Zudem kann eine Klage durch ein formloses Schreiben an das Arbeitsgericht bzw. durch eine mündliche Klageeinreichung mit Protokollierung im zuständigen Amtsgericht erfolgen. Mitglieder von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden haben zudem die Möglichkeit, ihre Interessenvertretung um die Einreichung einer Klage zu bitten.

Verhandlung und Urteilsverkündung

Nach der Klageeinreichung erstellt das Amtsgericht eine sogenannte Klageschrift, welche der Gegenseite zugestellt wird. Gleichzeitig wird ein Gütetermin anberaumt, in dessen Verlauf der vorliegende Sachverhalt zwischen allen Parteien und unter Vorsitz eines Berufsrichters erörtert wird. Erzielen die beteiligten Parteien hier eine gütliche Einigung, ist das Verfahren abgeschlossen.
Kommt es zu keiner Einigung, wird ein nachfolgender Verhandlungstermin vor dem Kammergericht festgesetzt. Im Rahmen der Verhandlung werden vor einem Berufsrichter und zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern alle Sachverhalte noch einmal erörtert, mögliche Zeugen verhört und ggf. Beweise vorgelegt. Kommt es im Verhandlungsverlauf wiederum zu keiner gütlichen Einigung, entscheiden die Richter abschließend aufgrund der vorliegenden Sach- und Beweislage.
Die Urteilsverkündung erfolgt hierbei zunächst mündlich. Eine schriftliche Urteilsbegründung wird allen Parteien zu einem späteren Zeitraum zugestellt.

Anwaltliche Unterstützung vor dem Arbeitsgericht

Bei Streitfällen vor dem Arbeitsgericht sind eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, Dokumente zu bearbeiten und Unterlagen beizubringen. Um im Rahmen der Klageerhebung, eines Gütetermins und einer eventuell nachfolgenden Verhandlung gut vorbereitet zu sein, kann man sich der Unterstützung einer Anwaltskanzlei (mehr Informationen zum Beispiel unter anwaltskanzlei-online.de) bedienen.

Foto: Thorben Wengert – Fotolia

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