Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfüllen Sie Ihr Leben mit zusätzlichem Sinn, indem Sie sich für Ihre Mitmenschen einsetzen. Sie sollten dabei aber verschiedene gesetzliche Bestimmungen befolgen, die zum Beispiel das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber und das Steuerrecht betreffen.

Ehrenamt und Arbeitgeber: Konflikte nicht ausgeschlossen

Ehrenamtlicher Arbeit gehen Sie gewöhnlich in Ihrer Freizeit nach. Viele Angestellte denken deshalb, dass sie ihren Arbeitgeber davon nicht in Kenntnis setzen müssen. Diese Annahme ist aber falsch. Meist steht in Arbeitsverträgen explizit, dass jedwede Tätigkeit angezeigt werden muss. Diese Vorgabe sollten Sie erfüllen, zumal Sie nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers benötigen. Zu juristischen Auseinandersetzungen kann es nur kommen, wenn Ihr Ehrenamt mit dem unternehmerischen Interesse in Konflikt gerät. Abmahnungen drohen, wenn Sie deswegen angeblich übermüdet zur Arbeit erscheinen. Arbeitgeber reagieren auch gereizt, wenn Sie zum Beispiel in einer Umweltinitiative engagiert sind und gegen die eigene Firma protestieren. Bei solchen Streitigkeiten sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, kompetente Juristen finden Sie auf http://www.anwalt-arbeitsrecht-online.de/. Die meisten Arbeitgeber sehen es zudem ungern, wenn Sie sich für Ihr Ehrenamt freistellen lassen. Sollten Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Schöffe arbeiten, haben Sie darauf jedoch einen Rechtsanspruch.

Steuern und Versicherung: Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

Bei vielen Vereinen erhalten Ehrenamtliche für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Diese sollten Sie unbedingt beim Finanzamt angeben. Spätestens bei einer Steuerprüfung, die auch gemeinnützige Vereine betreffen kann, entdecken die Beamten die Überweisungen an Sie. Dann kontrolliert die Behörde, ob Sie diese in den letzten Steuererklärungen angegeben haben. Die korrekte Angabe der Einkünfte führt meist zu keiner höheren Belastung, da ehrenamtlich Tätigen eine steuerfreie Pauschale von 2100 Euro im Jahr zusteht. Auch der Versicherungsschutz verdient Aufmerksamkeit: Sie sollten sich vergewissern, dass Ihr Verein entsprechende Policen abgeschlossen hat. Diese decken aber nicht die Vorstandstätigkeit ab. Begehen Sie beispielsweise als Kassenwart einen Überweisungsfehler zum finanziellen Nachteil des Vereins, müssen Sie dafür haften. Deshalb sollten Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, welche den Schaden übernimmt.

Wichtige Regeln für gemeinnützige Arbeit

Jedwede ehrenamtliche Tätigkeit sollten Sie Ihrem Arbeitgeber melden, der aber nicht zustimmen muss. Streit droht jedoch, wenn er sein unternehmerisches Interesse in Gefahr sieht. Dann sollten Sie sich mit einem Fachanwalt gegen Abmahnungen wehren. Einkünfte aus dem Ehrenamt sollten Sie gewissenhaft in der Steuererklärung eintragen, bis zu 2100 Euro jährlich sind diese steuerfrei. Zudem sollten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, als Vorstandsmitglied empfiehlt sich eine Haftpflichtpolice.

Bild von: Lennartz – Fotolia

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