In jedem der Berliner Bezirke gibt es ein Arbeitsamt, das sich mit den Leistungen und der Verwaltung der Bezüge beschäftigt. Arbeitssuchende sollten wissen, was sie dort erwartet.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Wer durch versicherungspflichtige Beschäftigung(en) Einzahlungen geleistet hat, hat je nach Höhe der geleisteten Beiträge, Dauer der Einzahlung, und Lebensalter einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Diese Zahlung stellt eine Versicherungsleistung dar und kann unter Umständen für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen erlöschen, zum Beispiel wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung grundlos aufgibt.

Arbeitsamt Berlin: Unterschied zwischen den Ämtern

Des Weiteren gibt es das soziale Auffangnetz für Menschen, die nicht Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben müssen und hilfebedürftig sind. Das kann auch ergänzend zum eben erwähnten Arbeitslosengeld oder zum Geringverdienst sein. Dies ist das umgangssprachliche „Hartz IV“, das Arbeitslosengeld II. Offizielle Bezeichnung: Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Jobcentren, auch ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) genannt, leisten das Arbeitslosengeld II, welches aus dem Steuertopf finanziert wird.

Während man weitestgehend auf gleiche Art zusammengestellte Dokumente für die Prüfung des Arbeitslosengeldes vorzulegen hat, ist die Vorlage von geeigneten Nachweisen im Jobcenter oftmals sehr viel umfangreicher. Um wie viele Personen handelt es sich? Wer wohnt zusammen mit wem? Wer hat welche Einkünfte? Gibt es da vielleicht noch ein Sparbuch? Wahrscheinlich ist das die erste Hürde, die der Antragsteller als eher unangenehm empfindet, denn es wird schließlich mächtig in die Privatsphäre eingedrungen und die Frage des Datenschutzes wird berechtigterweise gestellt. Die wichtigste Frage jedoch ist meist: „Zu wann kann ich mit meiner Hilfe rechnen?“ Das kommt auf die Prüfbarkeit der Dokumente an. Und manchmal ist es ein langer Weg bis zur Entscheidung eines Antrages. Denn das Leben lässt sich so oft nicht in Vorschriften pressen.

Gut vorbereitet zum Jobcenter

Gesagt sei, dass man Vieles schriftlich erledigen kann. Man spart damit Zeit und schont die Nerven. Wie auf allen anderen Ämtern sind Geduld und Gelassenheit gefragt. Das heißt nicht, dass man seine Fragen offen im Raume stehen lassen sollte. Aber wie überall im Leben kommt es auf den Ton an. Viele Klischees können sich so zur Zufriedenheit aller abmildern lassen.

Es macht keinen Spaß, aber Merkblätter werden zum besseren Verstehen der Gesetzeslage gedruckt. Man sollte sie lesen. Sie beantworten einen Großteil aller Fragen. Je vorbereiteter man ist, desto besser ist die Bearbeitung. Wer persönlich mit seinem Sachbearbeiter sprechen möchte, der sollte daran denken, einen Ausweis dabei zu haben.