Leipzig – Darf der Arbeitgeber festlegen, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer ihre Pause einlegen dürfen? «Ja», sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht.

«Er kann dem Arbeitnehmer also vorschreiben, zu welchen Zeiten er Pausen machen darf», erklärt Gross, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Wichtig sei dabei aber: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf der bei Entscheidungen zu den Pausenzeiten mitbestimmen.

Zudem ist im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass dem Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu gewähren sind. Das gelte zum Beispiel auch, wenn für die achtstündige Schicht im Krankenhaus nur eine Pflegekraft eingeteilt ist. «Pause heißt in jedem Fall: Der Arbeitnehmer kann frei über seinen Aufenthaltsort und seine Tätigkeiten in dieser Zeit verfügen», erklärt Gross.

Für Arbeitsaufgaben steht der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Der Arbeitgeber könne aber festlegen, dass der Mitarbeiter seine Pause während der achtstündigen Schicht nur zwischen 2.00 Uhr und 2.30 Uhr einlegen darf.

Fotocredits: Kai Remmers
(dpa/tmn)

(dpa)