Wer ein Studium der Rechtswissenschaften anstrebt, der tut das nicht unbedingt, weil er Richter, Staatsanwalt oder Justitiar werden möchte. Nicht selten ist der Berufswunsch Rechtsanwalt für die Wahl des Faches Jura ausschlaggebend. Die wenigsten Interessenten wissen aber, dass der Weg zum Rechtsanwalt mehr als nur ein erfolgreich beendetes Jurastudium beinhaltet.





Der erste Schritt: Die akademische Ausbildung

Zunächst gilt es, sowohl das Bachelor- als auch das Masterstudium erfolgreich zu absolvieren. Mit dem Abschluss Bachelor of Laws können klassische juristische Berufe, wie auch der des Rechtsanwaltes, zunächst nicht ausgeübt werden. Daher ist ein weiterführendes Studium erforderlich, um den Beruf des Rechtsanwaltes ausüben zu können. Im Masterstudium entscheidet sich der Student dann für eine der Spezialisierungen, die in den Rechtswissenschaften möglich sind. Das kann beispielsweise das Patentrecht sein. Im Anschluss an das Studium ist zunächst das erste Staatsexamen zu bestehen. Dies ist die erste Voraussetzung zur weiteren Ausbildung, der dann auch die Zulassung zur Arbeit als Rechtsanwalt folgen kann. Rechtsanwälte, die diesen Weg erfolgreich eingeschlagen haben, können Sie z. B. unter bbs-law.de kennenlernen.

Das Referendariat und das zweite Staatsexamen

Mit dem erfolgreich absolvierten ersten Staatsexamen erwerben Jura-Absolventen das Recht, am juristischen Vorbereitungsdienst, dem Rechtsreferendariat, teilzunehmen. Dieser Vorbereitungsdienst dauert mindestens 18 Monate und umfasst unterschiedliche Stationen. So ist für die Referendare die Arbeit bei Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde sowie bei einem Rechtsanwalt zwingend, ebenso wie die drei Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht abgedeckt sein müssen. Darüber hinaus können die Referendare andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Urheberrecht, kennenlernen. Im Anschluss an das Referendariat findet das zweite Staatsexamen statt, das aus umfangreichen Prüfungen besteht. Wurde auch das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden, dann muss in einem letzten Schritt bei der Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf die Zulassung als Rechtsanwalt gestellt werden. Dieser Antrag darf nur in Ausnahmefällen versagt werden.

Der lange Weg zum Anwalt

Wer Rechtsanwalt werden möchte, der hat eine umfangreiche Ausbildung vor sich. Nach der erfolgreich abgeschlossenen akademischen Ausbildung, dem bestandenen ersten Staatsexamen, folgt der juristische Vorbereitungsdienst, der mindestens eineinhalb Jahre dauert und festgelegte Stationen umfassen muss. Dem Referendariat schließt sich das zweite Staatsexamen an. Ist dies erfolgreich bestanden, ist nur noch der Antrag bei der Rechtsanwaltskammer nötig, die die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilt.

Foto: Haramis Kalfar – Fotolia

Werbung