Gütersloh – Vielleicht ist man vom Privatleben abgelenkt, gerade nicht so fit oder irgendwie grundsätzlich unmotiviert – dann schafft man bei der Arbeit weniger als üblich. Oder vielleicht weniger als die Kollegen. Schon kommt die Kritik von den Vorgesetzten. Aber müssen Arbeitnehmer bei der Arbeit immer Höchstleistung bringen?

Das ist eine Frage, die sich Johannes Schipp zufolge nicht ganz einfach beantworten lässt. Grundsätzlich gelte: «Jeder muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

In einem Arbeitsverhältnis würden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber aber eigentlich keinen Erfolg schulden. «Ich muss mich im Rahmen meiner Fähigkeiten und Kenntnisse so gut anstellen, wie es geht», führt Schipp aus.

Wenn der Arbeitgeber schlechte Leistungen kritisiert, sei es häufig schwer, einen Vergleichsmaßstab zu ziehen. Denn dann stellt sich die Frage: Was ist ein normales Leistungsniveau? «Als Arbeitgeber muss ich das gängige Niveau definieren», so Schipp. Nachzuweisen, dass jemand absichtlich darunter bleibt, sei in der Regel schwer.

In Produktionen könne man das etwa anhand von Stückzahlen nachvollziehen. Wenn 10 Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit je 50 Stück schaffen und ein Mitarbeiter aber nur 12, habe der Arbeitgeber das Recht diesen Mitarbeiter abzumahnen. «Das geht aber wirklich nur, wenn viel dafür spricht, dass ein Arbeitnehmer sein persönliches Leistungsspektrum nicht ausschöpft.»

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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(dpa/tmn)

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